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Landratsamt verleiht Sozialpreis

Der Landkreis Neustadt an der Waldnaab verleiht alle zwei Jahre einen Sozialpreis. Damit soll beispielhaftes Handeln im sozialen, außerfamiliären Bereich ausgezeichnet werden, das oft unbemerkt von der Öffentlichkeit im Dienste des Menschen erbracht wird.

Der Sozialpreis soll insbesondere für den Einsatz auf dem Gebiet der Jugendarbeit, der Seniorenarbeit, der Behindertenarbeit, für sozial Schwache und Benachteiligte sowie für Sonderprojekte verliehen werden. Die Auszeichnung ist mit einem Geldpreis in Höhe von 3.000,00 € und einer Urkunde verbunden. Der Preis kann auf bis zu drei Preisträger verteilt werden.

Der Sozialpreis wird an Einzelpersonen, Personengruppen und Vereinigungen vergeben, die im Landkreis Neustadt an der Waldnaab leben bzw. ihren Sitz haben, durch ihr Wirken in Bezug zum Landkreis stehen und sich durch ihr soziales Handeln Verdienste um das Leben im Landkreis erworben haben. Vorschlagsberechtigt sind alle im Landkreis Neustadt an der Waldnaab wohnenden natürlichen Personen, jede juristische Person und jede Personengruppe mit Sitz im Landkreis Neustadt an der Waldnaab.

Die Vorschläge sind schriftlich oder per E-Mail beim Landratsamt Neustadt an der Waldnaab einzureichen und zu begründen. Die Anlagen sollen zwei Seiten nicht überschreiten.

Vorschläge können bis spätestens 31. Mai beim Landratsamt Neustadt an der Waldnaab, Sachgebiet 24, Postfach 1260, 92657 Neustadt an der Waldnaab oder per E-Mail unter SG24_LRA@neustadt.de eingereicht werden.  Nach diesem Termin eingehende Vorschläge können bei der Vergabe leider nicht berücksichtigt werden.

Weitere Informationen unter Sozialpreis-2020 

 

Bericht des Landratsamtes Neustadt/Wn.