Führerschein-Umtauschfrist
Amberg-Sulzbach. Generell gelten für den Führerscheinumtausch in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033. Aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.
Wie das Landratsamt Amberg-Sulzbach jetzt in einer Pressemitteilung schreibt, endet die bereits einmal verlängerte Führerschein-Umtauschfrist für die Jahrgänge 1953 bis 1958 endgültig zum 19. Juli 2022. Bis dahin müssen sie bei der Führerscheinstelle ihren neuen Kartenführerschein beantragt haben.
Hier die Umtauschfristen für die alten Führerscheine (grau, rosa oder DDR), welche bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | 19.07.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Das Ausstellungsjahr der Führerscheinkarte findet man auf der Führerschein-Vorderseite unter Nr. 4a.
Hier die Umtauschfristen für Kartenführerscheine, die ab 1.1.1999 bis einschließlich 18.1.2013 ausgestellt wurden:
Ausstellungsjahr der Führerscheinkarte | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Um den von der kommenden Frist betroffenen Bürgern einen zeitnahen Umtausch zu ermöglichen, empfiehlt die Führerscheinstelle des Landratsamtes Amberg-Sulzbach, bereits jetzt unter www.amberg-sulzbach.de/termine einen Termin (ausschließlich online) zu buchen. Der Aufruf der Terminbuchung ist auch über Scannen des Barcodes möglich.
Der Verkehr rollt wieder – Kreisstraße AS 30 bei Immenstetten für den Verkehr freigegeben
Freudenberg/Amberg. Die Kreisstraße AS 30 erfüllt eine wichtige Verbindungsfunktion von der Landkreisgrenze zur Stadt Amberg bei Raigering in nördliche Richtung bis zur Einmündung in die Staatsstraße 2238 und dient als Hauptzubringer zum Industriegebiet Nord bei Immenstetten (Gemeinde Freudenberg). Nach umfangreichen Ausbaumaßnamen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit wurde die Vollsperrung der Kreisstraße an diesem Donnerstag aufgehoben und die neue verbreiterte Straße für den öffentlichen Verkehr freigegeben, teilt das Landratsamt in einer Pressinfo mit.
Im Rahmen der Straßenbauarbeiten wurde die Fahrbahn von zuletzt 6 Meter auf 8 Meter zuzüglich 1,50 Meter Bankett beidseitig auf einer Ausbaulänge von rund 600 Metern erweitert. Zusätzlich wurde der bestehende Fahrbahnaufbau mit einer so genannten SAMI-Schicht, also einer spannungsabbauenden Zwischenschicht, sowie einer zusätzlichen Asphalttrag- und Binderschicht verbessert und die Fahrbahnentwässerung erneuert. Dafür mussten rund 0,08 Hektar Fläche von vier privaten Eigentümern und der Gemeinde Freudenberg erworben werden.
Die Baumaßnahmen – Baubeginn war Ende September 2021 – führte die Firma Scharnagl Hoch- und Tiefbau GmbH aus Weiden aus. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf rund 1.150.000 Euro. Davon sind rund 880.000 Euro zuwendungsfähig. Bei einem zu erwartenden Fördersatz von 70 Prozent steht eine Fördersumme von rund 620.000 Euro in Aussicht, womit sich der Eigenanteil des Landkreises auf rund 530.000 Euro beziffert.
Nach Fertigstellung dieses ersten Bauabschnitts soll noch in diesem Jahr die Einmündung der Kreisstraße AS 30 in die Staatsstraße St 2238 zu einem Kreisverkehr umgebaut werden. In den kommenden Jahren ist in einem zweiten Bauabschnitt der Bereich bis zur Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße von Aschach geplant.
(Berichte: Landratsamt Amberg-Sulzbach / Bild: Pressedienst Wagner)