Per Mausklick zu unvergesslichen Erlebnissen
Planung und Buchung von Urlaubs- und Freizeitangeboten verlagern sich immer mehr in Richtung Internet. Der Tourismuslandkreis Cham ist in Sachen „Online-Buchung von Unterkünften“ bereits sehr gut aufgestellt und bereitet nun den Weg, auch Erlebnisse, also all das, was Urlaub- und Freizeitgestaltung bei uns abwechslungsreich und attraktiv macht, ebenfalls per Mausklick buchen zu können. „Die Online-Buchung von Erlebnissen ist in Zeiten von Digitalisierung und Smartphone ein zukunftsweisender und notwendiger Schritt, um am hartumkämpften Tourismus- und Freizeitmarkt als Destination bestehen zu können“, ist Landrat Franz Löffler überzeugt.
Das Angebot steht nicht nur den Urlaubsgästen zur Verfügung, sondern auch allen Einheimischen, die ihre Freizeit daheim vor der Haustüre verbringen möchten. Und es ist eine echte Win-Win-Situation. Die Gäste können schnell ein Urlaubs- oder Freizeitangebot buchen und die Anbieter erhalten durch den professionellen Webshop eine weitere Vermarktungsmöglichkeit. Ihre Produkte werden im Netz sichtbarer und erreichen eine größere Zielgruppe. Teilnehmen kann jeder, der sich dazu entscheidet, dass sein Angebot online buchbar gemacht werden soll. Passend zum Beginn der ersten Sommerferien in Deutschland sind auf der touristischen Internetseite des Landkreises unter www.bayerischer-wald.org/erlebnisse bereits zahlreiche Erlebnis- Angebote abrufbar.
So zum Beispiel die Führungen der Naturparkranger und der Gebietsbetreuerin des Naturparks Oberer Bayerischer Wald, Ausstellungen, Stadtführungen, Gesundheitsangebote, geführte Wanderungen, eine Fahrt mit der Sommerrodelbahn, Museumsbesuche, Vorträge oder auch der Verleih von Fahrrädern und e-Bikes und vieles mehr. Egal ob kostenlos oder kostenpflichtig – nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist die Teilnahme an der Veranstaltung gesichert. Die Bezahlung erfolgt vor Ort.
Besonders geschätzt werden die ausführlichen Beschreibungen, die vorab schon viele Fragen beantworten. Der Webshop bietet für alle Altersgruppen ein buntes Potpourri an Erlebnissen, welches keine Wünsche offenlässt. „Der Trend, sich online zu informieren und sofort zu buchen, wurde innerhalb der letzten beiden Jahre immens beschleunigt“, bekräftigt Landrat Löffler. Abends auf der Terrasse oder auf der Couch einen Eintritt reservieren, eine Führung mit einem Ranger zu buchen oder einfach nur im vielfältigen Angebot zu stöbern, ist nun zu jeder Tageszeit möglich.
Weitere Informationen gibt es bei: Tourist-Info Landkreis Cham, Rachelstr. 6, 93413 Cham, tel. 09971 / 78430, www.bayerischer-wald.org/erlebnisse
Landkreis Cham fordert Ausbau der Regentalstraße zwischen Grafenwiesen und Bad Kötzting
Die Staatsstraße zwischen Grafenwiesen und Bad Kötzting soll auf der Grundlage einer neuen Planung, die gegenüber früheren Varianten kostengünstiger und naturverträglicher ist, schnellstmöglich neugebaut werden. Eine entsprechende Resolution hat Landrat Franz Löffler heute zusammen mit MdL Dr. Gerhard Hopp dem bayerischen Verkehrsminister Christian Bernreiter übergeben. Die Resolution wurde von den betroffenen Kommunen, den Mandatsträgern der Region, den Vertretern der Wirtschaft, der Industrie, des Handels und des Handwerks sowie des Tourismus unterzeichnet. „Seit Jahrzehnten kämpft die Region um eine zeitgemäße Verkehrserschließung des südöstlichen Landkreisgebiets mit dem Lamer Winkel als Tourismus-Schwerpunkt.
Wenn wir gleichwertige Lebensbedingungen für die Menschen auf dem Land sicherstellen wollen, dann brauchen wir auch sichere Straßen und eine optimierte Erreichbarkeit der Ober- und Mittelzentren. Mit der neuen Planungsvariante, die auf eine aufwändige Regentalbrücke verzichtet, haben wir jetzt die Chance auf eine Umsetzung, die absolute Priorität bei den Staatsstraßenprojekten im Landkreis Cham hat. Die Menschen stehen dahinter. Der Freistaat ist jetzt gefordert, die Mittel bereitzustellen!“
Verkehrsminister Christian Bernreiter betonte bei der Übergabe, dass er die Region bei ihrem Anliegen gerne unterstützen werde: „Für uns ist es ganz entscheidend, dass das Vorhaben in der Region und bei der dortigen Bevölkerung auf so große Akzeptanz stößt. Deshalb begrüße ich es, dass die Verlegung der Staatsstraße durch die Resolution noch einmal Rückenwind bekommt. Wir hoffen, bis Jahresende das Ergebnis der Nutzen-Kosten-Berechnung für die neue Variante ohne Regenbrücke zu bekommen. Denn ein positives Wirtschaftlichkeitsergebnis ist die Basis für weitere Planungen.“
Neue Regeln für Coronatests
Eingeschränkter Personenkreis hat weiterhin Anspruch auf kostenfreie Testung
Mit der neuen Coronavirus-Testverordnung, die ab sofort gilt, hat der Bund den Personenkreis für kostenlose Corona-Schnelltests ohne Anlass eingeschränkt. Anspruch auf einen vollständig kostenlosen Bürgertest beim Schnelltestzentrum des Landratsamtes Cham beim BRK in der Further Straße 10 haben aber weiterhin folgende asymptomatischen Personengruppen:
- Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
- Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
- Besucher und Behandelte oder Bewohner in stationären bzw. ambulanten Pflege- und Krankeneinrichtungen
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgetsnach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
- Pflegende Angehörige
- Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
Für den Anspruch auf kostenlose Testung muss neben einem amtlichen Lichtbildausweis zur Glaubhaftmachung des Testgrundes ein Nachweis vorgelegt werden. Dieser Nachweis kann z.B. ein Mutterschaftspass, ein ärztliches Attest im Original, ein Isolationsbescheid vom Gesundheitsamt, ein Kontaktpersonennachweis vom Gesundheitsamt oder auch ein Berechtigungsschein von einer Pflegeeinrichtung sein.
Tests mit einer Eigenbeteiligung von 3 Euro, der an die Teststelle entrichtet werden muss, erhalten
- Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen,
- Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohe Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen)
- Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“).
Diese Tests können nicht beim Testzentrum des Landratsamtes durchgeführt werden. Das geht nur bei privaten Leistungserbringern oder Apotheken sowie Arztpraxen, die auch Schnelltestungen anbieten. Neben einem amtlichen Lichtbildausweis muss eine Selbstauskunft zum Zweck der Testung und der Eigenbeteiligung in Höhe von 3 Euro abgegeben werden.
Die Möglichkeit der Testung (Schnelltest oder auch PCR-Test) von nachweislich infizierten Personen, Kontaktpersonen, Personen mit Voraufenthalt in Virusvariantengebieten, bei Ausbruchsgeschehen, in vulnerablen Einrichtungen insb. Krankenhäuser sowie Alten- und Pflegeheime, zur Bestätigung von positiven Antigenschnelltests bleibt aber wie bisher unverändert erhalten.
Bei symptomatischen Personen werden weiterhin die Krankenkassen im Rahmen der Krankenbehandlung die Kosten insoweit veranlasster Testungen (in der Regel PCR-Testungen) übernehmen.
Eine ständig aktualisierte Übersicht über die weiteren Testmöglichkeiten im Landkreis Cham finden Sie unter: https://www.landkreis-cham.de/aktuelles-nachrichten/testmoeglichkeiten-im-landkreis-cham/.
(Berichte des Landratsamtes Cham / Bild: StMB)