Radweg an der Kreisstraße nach Mintraching fertiggestellt
Regensburg (RL). Nach einer Bauzeit von gut sechs Monaten wurde der Neubau des straßenbegleitenden Radwegs an der Kreisstraße R 5 zwischen Rosenhof und der Einmündung zum Guggenberger See fertiggestellt. Zudem wurde am Ortseingang von Rosenhof zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eine Querungshilfe errichtet.
Bei einem Vor-Ort-Termin am 30. September dankte Landrätin Tanja Schweiger Mintrachings Bürgermeisterin Angelika Ritt-Frank für deren engagierten Einsatz, die notwendigen Grundstücksflächen für dieses Projekt durch den Landkreis erwerben zu können.
Die Baumaßnahme umfasste den Neubau eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges an der Kreisstraße R 5 von Rosenhof bis zur Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße zum Guggenberger See. Auf einer Strecke von 1.143 Metern wurde ein Radweg mit einer Breite von 2,50 Metern plus beidseitiger Bankette von je einem halben Meter sowie einer Mulde mit einer Breite von bis zu zwei Metern angelegt.
Bauausführende Firma war die Firma Guggenberger aus Mintraching. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme in Höhe von rund 400 000 Euro tragen der Landkreis Regensburg und die Gemeinde Mintraching je zur Hälfte. Gefördert wird die Maßnahme mit einer Zuwendung nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz.
Nächste Beratungstermine der Bezirks-Sozialverwaltung im Landratsamt
Regensburg (RL). Die Sozialverwaltung des Bezirks Oberpfalz bietet auch in den kommenden Wochen wieder Beratungstermine im Landratsamt Regensburg (Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg) an. Die Beratungen finden jeweils von 9 bis 12 Uhr statt. Notwendig ist eine vorherige Terminvereinbarung, und zwar entweder telefonisch unter 0941 9100-2152 oder per E-Mail an beratungsstelle@bezirk-oberpfalz.de
Die nächsten Termine sind: (jeweils Raum 0.151)
Montag, 17. Oktober 2022
Montag, 31. Oktober 2022
Montag, 14. November 2022
Montag, 28. November 2022
Montag, 12. Dezember 2022
Sabine Melzl von der Bezirks-Sozialverwaltung bietet neutrale und kostenlose Erstberatungen an zu folgenden Themen:
- Finanzierung von Stationärer Hilfe zur Pflege + Ambulanter Hilfe zur Pflege
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Antragstellung
- Unterhaltspflicht
Antragsfrist für die Kostenerstattung zur Schülerbeförderung für das Schuljahr 2021/2022 läuft am 31. Oktober 2022 ab
Regensburg (RL). Das Landratsamt weist darauf hin, dass nur noch bis zum 31. Oktober 2022 die Möglichkeit besteht, die Erstattung der Schulwegkosten für das Schuljahr 2021/2022 zu beantragen. Verspätet eingehende Anträge dürfen aufgrund der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden. Erstattet wird der Differenzbetrag, der die Familienbelastungsgrenze von 465,00 Euro überschreitet. Bitte beachten Sie, dass für Schüler, die mit einem 365€-Ticket befördert werden konnten, keine Erstattung mehr gegeben sein wird, da die Familienbelastungsgrenze nicht überschritten wird. Bezieht allerdings ein Unterhaltsleistender für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII sowie Arbeitslosengeld II oder Hartz IV), werden die Beförderungskosten in voller Höhe erstattet. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer dauerhaften Behinderung auf Beförderung angewiesen sind.
Die Anträge müssen vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit den Original-Fahrkarten und der Schulbestätigung spätestens am 31. Oktober beim Landratsamt eingegangen sein. Die Antragstellung per E-Mail ist nicht zulässig. Das Formular „Antrag auf Fahrtkostenerstattung“ ist erhältlich über die Homepage des Landkreises Regensburg unter www.landkreis-regensburg.de, Rubrik Schülerbeförderung.
Kontakt: Landratsamt Regensburg, Sachgebiet L 14, Schülerbeförderung, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg, Linda Würdinger, Telefon: 0941 4009-529 oder Doreen Jahn, -627; Telefax: 0941 4009-422; E-Mail: schuelerbefoerderung@lra-regensburg.de.
Veranstaltungshinweis: „Energiekrise – Auswirkungen und Lösungen, wer soll das bezahlen?
Kein Thema wird seit Wochen so umfassend und kontrovers diskutiert wie die aktuelle Energiekrise. Seit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine zeigt sich, dass die Säulen, auf denen die Energieversorgung in Bayern und Deutschland aufgebaut sind, verbesserungswürdig sind. Vor allem die Abhängigkeit von Gaslieferungen aus Russland macht sich hierbei negativ bemerkbar. Die Auswirkungen der Energiekrise treffen die Menschen in vielerlei Hinsicht – privat, beruflich und vor allem finanziell. Sie führt zu teilweise massiven Kostensteigerungen für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Firmen. Besonders bei energieintensiven Unternehmen geraten nach und nach auch Arbeitsplätze in Gefahr. Um drohende Versorgungsengpässe abzuwenden, wird landauf und landab an Energiesparkonzepten gearbeitet.
Entwicklungen, die einmal mehr die Sinnhaftigkeit von Konzepten für eine dezentrale Energieversorgung unterstreichen, wie sie bereits seit längerem von einigen bayerischen Landkreisen und Kommunen gefordert und befördert werden. Der Arbeitskreis SuedOstLink Ostbayern greift dieses Thema nun öffentlich in einer bayernweiten Veranstaltung auf. Ziel ist, die Energiekrise, ihre Auswirkungen und Lösungsansätze, mit denen man gegensteuern könnte, umfassend aufzugreifen.
Einer der hochkarätigen Referenten der bayernweiten Veranstaltung wird beispielsweise Rainer Kleedörfer sein. Der Unterfranke, der beim Energieversorger N-ERGIE in leitender Funktion in der Unternehmensentwicklung tätig ist, ist gleichzeitig fachlicher Sprecher für Klimaschutz und Nachhaltige Entwicklung der Europäischen Metropolregion Nürnberg. Weitere Referenten sind Richard Mergner (Bund Naturschutz in Bayern) und Helmut Plenk (VdK Bayern).
Peter Berek, Landrat im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge: „Im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge verfolgen wir seit einigen Jahren das Ziel, Energie aus regenerativen Quellen vor Ort zu erzeugen und auch zu verbrauchen. Aus unserer Sicht ist diese Herangehensweise nicht nur nachhaltiger als der Transport von Energie über tausende von Kilometern, sondern für den Verbraucher und Steuerzahler auch deutlich kostengünstiger.“
Auch die Regensburger Landrätin Tanja Schweiger ist überzeugt: „Regional lautet die Antwort auf die globalen Herausforderungen unserer Zeit. Das gilt auch für die Energieerzeugung. Denn Regionalität schafft politische Unabhängigkeit und regionale Wertschöpfung. Dadurch sichern wir Arbeitsplätze und Gewerbesteuer vor Ort und können so dauerhaft die Auswirkungen der Energiekrise und anderer globaler Herausforderungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Unternehmen abmildern.“
SAVE THE DATE:
Thema: „Energiekrise – Auswirkungen und Lösungen, wer soll das bezahlen?“
Termin: Donnerstag, 17. November 2022, Beginn: 19:00 Uhr
Veranstaltungsort: ESKARA Kulturarena Landshut, Savigneux-Platz 4, 84051 Essenbach
Zur Veranstaltung werden kostenfreie Shuttlebusse angeboten. Details dazu werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Flankiert wird der Abend auch von einer Messe zum Thema Energiewende, die bereits ab 17:00 geöffnet ist.
(Berichte und Bild: Landratsamt Regensburg)