Grafenwöhr. Im Zeitraum vom 03. bis 17. März wird militärisches Gerät auf dem Straßen- und Schienenweg von Mannheim nach Grafenwöhr transportiert werden.
Soldaten werden auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr üben um die Bereitschaft zu fördern und um sich auf die Integration in NATO-Übungen vorzubereiten. Diese Übungen sollen die Interoperabilität zwischen den US-Streitkräften und den NATO-Partner fördern.
An den genannten Tagen ist mit einer verstärkten US-Militärpräsenz auf den Autobahnen und im Bereich des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr zu rechnen.
Autofahrern wird empfohlen, beim Fahren in der Nähe von Militärkonvois Vorsicht walten zu lassen. Die Sicherheit unserer Soldaten und der Bürger des Gastlandes steht an erster Stelle. Alle Konvoibewegungen sind durch die zuständigen deutschen Behörden genehmigt und werden von diesen koordiniert.
Wir arbeiten eng mit Deutschland zusammen, um Beeinträchtigungen für die Bevölkerung während dieser Bewegungen so gering wie möglich zu halten.
Hier noch ein verkehrsrechtlicher Hinweis: Eine Kolonne von Fahrzeugen gilt verkehrsrechtlich als ein Fahrzeug. So dürfen beispielsweise alle Fahrzeuge einer Kolonne eine Ampelkreuzung auch bei rotem Ampelsignal passieren, sofern das erste Fahrzeug die Ampel bei Grün passiert hat.
Auch im Kreisverkehr, an Zebrastreifen und Kreuzungen oder beim Reissverschlussverfahren gilt: Die Kolonne darf stets zusammenbleiben. Das bedeutet auch: Ein Unterbrechen der Kolonne durch “Reinquetschen” ist nicht erlaubt.
(Bericht: Andre Potzler/7th Army Training Command Grafenwöhr / Bild: Archivbild)