Luhe-Wildenau. Am Dienstagmittag meldete ein unbeteiligter Verkehrsteilnehmer, dass sich im Bereich Neudorf auf der Kreisstraße in Fahrtrichtung Neuendorf ein Wildunfall mit einem Reh ereignet haben musste. Fahrzeugteile, die zu einem Skoda Superb gehören, waren auf der Fahrbahn verstreut.
Der unfallbeteiligte Pkw-Lenker ließ das verletzte Tier einfach neben der Fahrbahn liegen und entfernte sich von der Unfallstelle. Durch die eingesetzte Polizeistreife musste das Tier durch die dienstliche Schußwaffe von seinem Leiden erlöst werden. Die PI Neustadt a.d.Waldnaab hat Ermittlungen nach dem flüchtigen Fahrzeugbenutzer wegen eines Verstoßes nach dem Tierschutzgesetz u.a. aufgenommen. Hinweise können unter der Tel.: 09602/9402-0 gemeldet werden.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass nach dem Landesjagdgesetz eine Beteiligung an einem Wildunfall unverzüglich an die zuständige Polizeidienststelle oder dem Jagdpächter gemeldet werden muss. Außerdem ist der Führer eines Kraftfahrzeuges, der mit einem Wild kollidiert, verpflichtet das Tier und auch die Unfallspuren soweit zu beseitigen, dass keine Verkehrsgefährdung mehr vorliegt. Die Pflicht besteht aber nur soweit es ihm möglich und zumutbar ist, das Wildtier und die Unfallspuren von der Fahrbahn zu beseitigen.
Bericht der PI Neustadt/Wn.
Bild: Symbolbild