Neumarkt

In Neumarkt ereignete sich Ende letzter Woche ein bemerkenswerter Vorfall, bei dem ein alkoholisierter 50-jähriger Mann gleich zweimal in Polizeigewahrsam genommen werden musste. Die Polizeiinspektion Neumarkt leitete mehrere Strafverfahren gegen ihn ein.

Erster Vorfall: Hausfriedensbruch und Körperverletzung

Am Abend des 5. Dezember 2024 suchte der Mann trotz bestehenden Hausverbots die Wohnung einer Bekannten im Stadtgebiet auf. Dabei versuchte er, sich Zutritt zu ihrer Wohnung zu verschaffen. Die 40-jährige Bewohnerin versuchte, ihn daran zu hindern, wurde jedoch von dem Mann verletzt. Beim Zuknallen der Tür quetschte er der Frau die Hand, was zu leichten Verletzungen führte.

Die Polizei wurde alarmiert und sprach einen Platzverweis gegen den Mann aus. Obwohl er das Gebäude zunächst verließ, kehrte er kurze Zeit später zurück. Aufgrund seines uneinsichtigen Verhaltens wurde er in Gewahrsam genommen und verbrachte die Nacht in der Zelle der Polizeiinspektion Neumarkt.

Bundespolizei Polizei Neumarkt

Zweiter Vorfall: Wiederholter Hausfriedensbruch und Beleidigung

Am Morgen des 6. Dezember 2024 wurde der 50-Jährige wieder entlassen. Doch anstatt Einsicht zu zeigen, kehrte er erneut zur Wohnanschrift der Frau zurück und drang trotz Verbots in die Räumlichkeiten ein. Die Polizei musste ihn abermals in Gewahrsam nehmen. Bei der Festnahme verhielt er sich aggressiv, protestierte lautstark und beleidigte die eingesetzten Beamten mehrfach.

Konsequenzen: Mehrere Strafverfahren und Haftantrag

Gegen den Mann wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet, darunter vorsätzliche Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Beleidigung. Da der 50-Jährige keinen festen Wohnsitz hat, wurde ein Haftantrag gestellt.