Bericht und Bilder Polizei Neutraubling
Neutraubling. Gestern kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Neutraubling in der Zeit von 21:00 bis Mitternacht im gesamten Zuständigkeitsbereich der Inspektion gezielt Kraftfahrzeuge, bei denen der Verdacht einer technischen Manipulation im Raum stand.
Im Rahmen der Kontrollaktionen wurden insgesamt drei Fahrzeuge festgestellt, deren Originalzustand durch die Fahrzeughalter verändert worden war. Ein 19-Jähriger aus Neutraubling hatte in seinem BMW einen nicht vorschriftsmäßigen Luftfilter und eine nicht zulässige Sportauspuffanlage verbaut. In Schierling wurde der Audi eines 27-Jährigen kontrolliert. Bei diesem Fahrzeug wurden nicht zulässige Umbauten am Fahrwerk vorgenommen.
Ebenfalls in Schierling wurde der BMW eines 26-Jährigen in Augenschein genommen; auch er hatte ein Sonderfahrwerk verbaut, für das er keine vorgeschriebene Abnahme vorweisen konnte.
Die Betroffenen durften entweder unter Auflagen nach Hause fahren, in einem Fall konnte das Fahrzeug gleich am Wohnort des Halters abgestellt werden.
Alle Fahrzeughalter erhalten nun eine Anzeige nach der Straßenverkehrszulassungsordnung, da jeweils die Betriebserlaubnis für die Fahrzeuge erloschen war. Je nachdem ob die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist, variieren die Bußgelder in solchen Fällen zwischen 50 und 90 Euro, wobei darüber hinaus auch 1 Punkt in der Verkehrssünderdatei fällig sein kann.
Eine weitere Folge ist, dass die Umbauten in der Regel nicht nachträglich durch eine Fachinstitution, wie z.B. dem TÜV, genehmigt werden und daher wieder rückgebaut werden müssen.
Bei einer erheblichen Gefahr für die Verkehrssicherheit oder bei einer übermäßigen Geräuschentwicklung können derartige Fahrzeuge auch bereits bei der Kontrolle sichergestellt und somit aus dem Verkehr gezogen werden. Daher ergeht der Rat an alle „Tuning-Künstler“ sich vor den, zumeist kostenintensiven Umbauten, mit den rechtlichen Bestimmungen auseinanderzusetzen.