Bericht der Polizei Neumarkt / Bild: Symbolbild
Neumarkt, Berching, Freystadt. In den genannten Ortschaften versammelten sich am 10.01.2022 mehrere Personen zu so genannten „Spaziergängen“ und machten damit vermeintlich auf Ihre Unzufriedenheit mit den derzeit geltenden staatlichen Vorschriften und Bestrebungen zur Bekämpfung und Eindämmung der Corona-Pandemie aufmerksam.
Diese nicht angemeldeten „Spaziergänge“ wurden polizeilich als Versammlungen eingestuft, beschränkt und teilweise begleitet. Der Verlauf kann rückblickend als friedlich bewertet werden. Polizeilich wird zwar in erster Linie das Rechtsgut der Versammlungsfreiheit geschützt, jedoch müssen auch die Regeln der Infektionsschutzverordnung, des Bayerischen Versammlungsgesetzes und insbesondere das Abstandsgebot eingefordert werden.
Festgestellte Verstöße können dabei Ordnungswidrigkeiten bzw. sogar Straftaten sein.
Die Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. rät grundsätzlich:
– Melden Sie als Veranstalter entsprechende Demonstrationen rechtzeitig an. Dies ist kostenfrei beim zuständigen Landratsamt möglich.
– Besuchen Sie als Teilnehmer nur angemeldete Demonstrationen.