Polizei

Die Grenzpolizeigruppe Furth im Wald meldet mehrere erfolgreiche Kontrollen in den letzten Tagen. Dabei wurden Haftbefehle vollstreckt, gefälschte Dokumente entdeckt und ein Mann in Abschiebehaft überführt.

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Symbolbild Festnahme

Radfahrer festgenommen: Haftbefehl und Marihuana gefunden

Ort: Neukirchen b. Hl. Blut – Ortsteil Rittsteig
Datum: 19. Januar 2025, 01:00 Uhr

Beamte der Grenzpolizeigruppe kontrollierten einen 28-jährigen Radfahrer unmittelbar nach dem Grenzübertritt bei Rittsteig. Bei der Überprüfung des tschechischen Staatsangehörigen stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg vorlag.

Zusätzlich fanden die Beamten bei der Durchsuchung des Mannes eine geringe Menge Marihuana, das sichergestellt wurde. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz eingeleitet.

Aufgrund des bestehenden Haftbefehls wurde der Tscheche in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Dort wird er eine fünfmonatige Haftstrafe wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte absitzen.


Gefälschter Führerschein bei Kontrolle entdeckt

Ort: Furth im Wald – Grenzübergang Schafberg
Datum: 21. Januar 2025, Vormittag

Bei einer Kontrolle am Grenzübergang Schafberg wurde der Fahrer eines Kleintransporters überprüft. Der 29-jährige Ukrainer legte den Beamten einen gefälschten ukrainischen Führerschein vor.

Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.


Georgischer Staatsbürger in Abschiebehaft

Ort: Eschlkam – Grenzübergang
Datum: 20. Januar 2025, 13:00 Uhr

Bei einer Kontrolle eines Kleintransporters versuchte ein 35-jähriger Beifahrer, seine wahre Identität zu verschleiern. Der Mann gab an, griechischer Staatsbürger zu sein, und legte eine deutsche Versicherungskarte sowie einen vermeintlich griechischen Pass auf seinem Mobiltelefon vor.

Mithilfe einer Übersetzungs-App stellten die Beamten jedoch fest, dass der Mann kein Griechisch sprach und sein Mobiltelefon auf die georgische Sprache eingestellt war. Eine Überprüfung seiner Fingerabdrücke ergab seine wahre Identität und einen Fahndungstreffer der italienischen Behörden.

Da der Mann keinen Aufenthaltstitel für den Schengen-Raum besaß, verständigte die Polizei das zuständige Ausländeramt. Ein Richter bestätigte den Antrag auf Abschiebehaft, und der Georgier wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert, wo er auf seine Abschiebung wartet.