Kümmersbruck, Drogenfund Egepaar Regensburg, Polizei, Kriminalpolizei, Cham, Bundespolizei, Waidhaus, Gefängnis, Schwandorf

Der Angriff beim Transport



Die Reaktion der Polizei


Rechtliche Konsequenzen


Info

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Eine Straftat nach § 113 StGB, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.
Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte: Eine Straftat nach § 114 StGB, die mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft wird.
Unmittelbarer Zwang: Die Anwendung physischer Gewalt durch Polizeibeamte, um rechtmäßige Anordnungen durchzusetzen oder Straftaten zu verhindern.