Am 02. Mai 2026 kam es im Raum Schwandorf und Wackersdorf zu mehreren polizeilich relevanten Vorfällen, darunter Verkehrsverstöße, ein Diebstahl und ein Unfall.
Zusammenstoß auf der Kreuzbergallee
Ein weiterer Zwischenfall ereignete sich am Nachmittag in Schwandorf. Ein 11-jähriger Schüler befuhr mit seinem Kinder-Mountainbike die Kreuzbergallee stadtauswärts, als er die Kontrolle über sein Rad verlor. Er prallte gegen eine entgegenkommende 75-jährige Fahrradfahrerin. Beide Personen stürzten und zogen sich leichte Verletzungen zu. Die Seniorin wurde vorsorglich in ein umliegendes Krankenhaus gebracht. An beiden Fahrrädern entstand ein Gesamtschaden in Höhe von rund 400 Euro.
Ladendieb in Verbrauchermarkt gestellt
Ein 25-jähriger Mann entwendete am frühen Samstagabend, gegen 18:00 Uhr, eine Sonnenbrille aus einem Verbrauchermarkt am Brunnfeld in Schwandorf. Der aufmerksame Ladendetektiv beobachtete die Tat und stellte den Rumänen, nachdem dieser den Kassenbereich passiert hatte, ohne zu bezahlen. Die hinzugerufene Polizei leitete ein Strafverfahren wegen Diebstahls ein. Die Beute im Wert von ca. 15 Euro wurde sichergestellt.
Trio ohne Versicherung auf Radweg gestoppt
Bereits um 17:00 Uhr fielen Beamten der PI Schwandorf drei E-Scooter-Fahrer auf dem Radweg der Industriestraße in Wackersdorf auf. An keinem der Fahrzeuge war das erforderliche Versicherungskennzeichen montiert. Bei der Kontrolle bestätigte sich der Verdacht: Für keines der Elektrokleinstfahrzeuge bestand aktuell ein gültiger Versicherungsschutz. Die jungen Männer erwartet nun jeweils ein Strafverfahren wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Info
In Deutschland gelten E-Scooter rechtlich als Elektrokleinstfahrzeuge. Für deren Betrieb im öffentlichen Straßenraum ist zwingend eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Diese wird durch ein jährlich wechselndes Versicherungskennzeichen nachgewiesen. Wer ohne diesen Schutz fährt, macht sich strafbar. Der Verstoß wird nicht als bloße Ordnungswidrigkeit geahndet, sondern stellt ein Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz dar, das Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen kann.