Bericht der Polizei Amberg / Bild: Symbolbild
Illschwang, A6. Den richtigen Riecher bewiesen Zivilfahnder der Verkehrspolizeiinspektion Amberg bei einer Kontrolle am Donnerstag gegen 17.45 Uhr. Der 30-jährige Fahrzeugführer eines Pkw Toyota zeigte bei einer Verkehrskontrolle „seine“ Fahrerlaubnis vor. Diese wurde von den geschulten Beamten als Totalfälschung erkannt. Wie sich herausstellte durfte der Beschuldigte mit Wohnsitz in Baden-Württemberg kein Fahrzeug mehr führen und hatte sich deshalb den Führerschein auf illegalem Wege beschafft. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Kümmersbruck. Am Donnerstag, 06.01.2022 wurde in der Zeit von 07.45 Uhr bis 13.00 Uhr die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf der B 85 im Gemeindegebiet von Kümmersbruck überwacht. Hierbei wurden 9 Fahrzeugführer beanstandet.4 davon im Verwarnungs- und 5 im Anzeigenbereich. Der „Spitzenreiter“ war mit 159 km/h unterwegs. Den verantwortlichen Fahrzeugführer erwartet neben einem Bußgeld auch ein einmonatiges Fahrverbot.
Guteneck. Am Mittwoch, 05.01.2022 wurde in der Zeit von 10.00 Uhr bis 14.30 Uhr die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf der St. 2156 im Gemeindebereich von Guteneck überwacht. Hierbei wurden 15 Fahrzeugführer beanstandet. 6 waren im Verwarnungs- und 9 im Anzeigenbereich. Der „Spitzenreiter“ war mit 144 km/h unterwegs.
Amberg. Die „110“ der Polizei gilt seit längerem nicht nur mehr als reine Notrufrufnummer. Sie wandelte sich mit der Zeit zu einer Art Servicenummer und dann darf auch dann gewählt werden, wenn man sich selbst nicht mehr zu helfen weiß. Dennoch gilt es gewisse Regeln einzuhalten, die auch gesetzlich verankert sind. So forderte ein der Polizei bekannter Amberger (37) mehrfach eine Streife an, obwohl er keinen Grund nennen konnte.
Da seinem Wunsch nicht entsprochen wurde, beleidigte er den Notrufdisponenten mit einem Ausdruck der wegen seiner derben Art hier nicht veröffentlicht wird. Aufgrund dessen erhielt er die gewünschte Streife. Um weitere Straftaten zu unterbinden wurde dem stark alkoholisierten Mann sein Mobiltelefon abgenommen. Er muss sich nun strafrechtlich verantworten.