Bericht der Polizei Burglengenfeld und Nittenau / Bild: Symbolbild
Teublitz. Ein 18-jähriger Verkehrsteilnehmer wurde in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch in Teublitz einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Hinblick auf die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen konnte der junge Mann den Polizeibeamten keinen triftigen Grund dafür nennen, weshalb er noch um 01:00 Uhr unterwegs war. Aufgrund der aktuellen Infektionszahlen gilt für den Landkreis Schwandorf weiterhin, in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr, eine nächtliche Ausgangssperre. Aus diesem Grund muss sich der Mann wegen eines Verstoßes gegen die Bestimmungen der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verantworten.
Burglengenfeld. Ein Mann aus Teublitz brachte am Dienstag zur Anzeige, dass ihm in der Zeit von Sonntag, 15:00 Uhr, bis Dienstag, 12:00 Uhr, insgesamt 12 Ster Kiefernholz entwendet wurden. Der Geschädigte hatte die zwei Meter langen Holzstücke neben einem Waldweg in der Nähe der Kreisstraße 6, zwischen Burglengenfeld und Neuried, gelagert. Die Spuren am Lagerort deuten darauf hin, dass das Holz mit einem Greifarm auf ein Fahrzeug verladen wurde. Sachdienliche Hinweise Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Burglengenfeld unter Tel. 09471/7015-0 entgegen.
Nittenau. Von Montag, 01.03., auf Dienstag , 02.03.21, wurde in Nittenau, Höhe Heideweg 61, von einem dort geparkten Lkw MAN, das Motorsteuergerät entwendet. Das Steuergerät war an der linken Motorblockseite verbaut und wurde durch den Täter abgeschraubt und gestohlen. Wie genau es dem Täter gelang, in den Motorraum zu gelangen, ist bisher unklar. Das Motorsteuergerät hatte einen Wert von ca. 2.500.–€. Wer hat im genannten Tatzeitraum verdächtige Beobachtungen gemacht oder verdächtige Fahrzeuge wahrgenommen? Hinweise bitte an die Polizei Nittenau, unter Tel. 09436-9038930.
Nittenau. Die Fahrerin eines PKW wurde am Dienstagabend in Nittenau einer Verkehrskontrolle unterzogen. Während der Kontrolle legten die 37-jährige Nittenauerin eine kroatische Fahrerlaubnis vor. Die kontrollierenden Beamten stellten fest, dass das ausländische Führerscheindokument gefälscht und die Fahrzeuglenkerin aktuell nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Die Frau muss sich wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.