Mit Unterstützung von Kräften der Bereitschaftspolizei führten die Verkehrspolizeidienststellen des Polizeipräsidiums Oberpfalz an zwei Sonntagen im März und Mai 2019 auf verschiedenen Autobahnparkplätzen und Rasthöfen der Oberpfalz Schwerpunktkontrollen des Schwerverkehrs und des gewerblichen Personenbeförderungsverkehrs durch.
Bei diesen beiden Kontrollen, welche überwiegend vor Abfahrt der Fahrzeugführer durchgeführt wurden, legten die Beamten ein besonderes Augenmerk auf die Verhütung und Unterbindung von Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Unter den so kontrollierten 360 Fahrzeugführern konnten 14 Fahrer erkannt werden, denen die Wegfahrt untersagt werden musste, weil ihre körperliche Verfassung den gesetzlichen Vorgaben für eine Teilnahme im Straßenverkehr widersprach. Im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes zur Verkehrssicherheit wurden aber auch u. a. der technische Zustand der Fahrzeuge, Verhaltensvorschriften der Straßenverkehrsordnung sowie die Einhaltung der Gefahrgut- und Sozialvorschriften überprüft.
Insgesamt wurden an diesen beiden Tagen 630 Fahrzeuge kontrolliert, 95 beanstandet.
Die sonstigen Beanstandungen reichten vom Auffinden geringer Mengen mitgeführter Betäubungsmittel über das Fahren ohne Fahrerlaubnis, das Mitführen eines verbotenen Messers, die Festnahme eines Fahrzeugführers, gegen den ein Haftbefehl bestand, Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot, die Unterbindung der Weiterfahrt von Fahrzeugen mit defekten Bremsen, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Nichteinhaltung der zulässigen Lenkzeiten bzw. Unterschreitung der erforderlichen Ruhezeiten bis hin zu einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Bericht des PP Oberpfalz
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