Die Verkehrspolizeiinspektion Regensburg zieht eine durchwachsene Bilanz aus Geschwindigkeitskontrollen, Kleinunfällen und einem nächtlichen Cannabis-Stopp. 80 Raser auf der B16, vier Unfälle auf den Autobahnen und ein 27-Jähriger ohne Führerschein–
Geschwindigkeitsmessung: 80 von 1.600 Fahrzeugen zu schnell
Am Freitag, den 22. Mai 2026, führte die Verkehrspolizeiinspektion Regensburg zwischen 07:10 und 11:50 Uhr auf der Bundesstraße 16 in Fahrtrichtung Roding, auf Höhe Wenzenbach, eine Geschwindigkeitsmessung durch. Bei erlaubten 100 km/h außerorts wurden 1.600 Fahrzeuge gemessen.
80 Fahrzeugführer wurden beanstandet. Der schnellste gemessene Fahrer war mit 132 km/h unterwegs — 32 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Den Betroffenen droht mindestens ein Bußgeld von 200 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Fahrverbote wurden bei dieser Messung nicht verhängt.
Vier Kleinunfälle – rund 36.000 Euro Sachschaden
Im gleichen Berichtszeitraum ereigneten sich auf den beiden Autobahnen rund um Regensburg insgesamt vier Kleinunfälle. An diesen waren insgesamt sieben Fahrzeuge beteiligt. Verletzt wurde niemand, es entstand ausschließlich Sachschaden in Höhe von geschätzten 36.000 Euro. Die Unfälle auf den stark befahrenen Autobahnabschnitten um Regensburg erinnern erneut daran, wie wichtig ausreichend Abstand und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr sind.
Cannabis und kein Führerschein auf der A93
In der Nacht auf Samstag, den 23. Mai 2026, gegen 01:40 Uhr, fiel Beamten der Verkehrspolizeiinspektion Regensburg auf der Autobahn A93 im Stadtgebiet Regensburg ein Pkw auf, der mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Bei der anschließenden Kontrolle des 27-jährigen türkischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz im Landkreis Regensburg schlugen den Polizisten starker Marihuanageruch entgegen.
Der junge Mann räumte ein, kurz vor der Kontrolle Cannabis konsumiert zu haben. Zusätzlich stellten die Beamten fest, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Nach einer Blutentnahme im Krankenhaus durfte der Fahrer seinen Heimweg zu Fuß antreten. Ihn erwarten nun mehrere Anzeigen nach dem Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrsordnung.