Die Verkehrspolizeiinspektion Weiden i.d.OPf. veröffentlicht die Ergebnisse der jüngsten Geschwindigkeitsmessungen in der Region. Erfahren Sie hier die Details zu Verstößen, Fahrverboten und den gravierendsten Geschwindigkeitsüberschreitungen des Monats.
Umfangreiche Kontrollen in der Region
Die Technische Verkehrsüberwachung der Verkehrspolizeiinspektion Weiden i.d.OPf. führte im März 2026 flächendeckende Geschwindigkeitsmessungen durch. Der Kontrollbereich erstreckte sich über die Landkreise Tirschenreuth (TIR) und Neustadt an der Waldnaab (NEW) sowie das Stadtgebiet Weiden. Ziel dieser regelmäßigen Maßnahmen ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch die Überwachung der eigehaltenen Höchstgeschwindigkeiten. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 98.766 Fahrzeuge gemessen.
Über tausend Beanstandungen registriert
Trotz der angekündigten Kontrollen hielten sich nicht alle Verkehrsteilnehmer an die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen. Von den fast 100.000 gemessenen Fahrzeugen mussten 1.028 Fahrzeuglenker beanstandet werden. Die Bilanz der Verstöße gliedert sich im Detail wie folgt: Es wurden 407 Anzeigen erstellt, die teils erhebliche Sanktionen nach sich ziehen. In 19 besonders schweren Fällen mussten Fahrverbote ausgesprochen werden. Für weniger gravierende Überschreitungen wurden 621 Verwarnungen erteilt.
Extreme Überschreitung auf der B 470
Zwei gravierende Fälle von Geschwindigkeitsüberschreitungen stachen im März besonders hervor. Der erste ereignete sich am 03.03.2026 auf der B 470 bei Sommerau. Die Technische Verkehrsüberwachung registrierte die Fahrerin eines Pkw VW, die in Fahrtrichtung Kirchenthumbach mit 142 km/h unterwegs war. An dieser Stelle ist eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erlaubt. Die Überschreitung beträgt somit 62 km/h. Die Fahrerin erwartet nun ein Bußgeld von mindestens 600,- Euro, ein zweimonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte im Fahreignungsregister.
Mit 135 km/h bei Grafenwöhr gemessen
Ein weiterer extremer Verstoß wurde am 14.03.2026 auf der B 299 festgestellt. Bei Grafenwöhr wurde der Fahrer eines Pkw BMW mit 135 km/h gemessen, obwohl die zulässige Höchstgeschwindigkeit dort auf 70 km/h begrenzt ist. Dies entspricht einer Überschreitung von 65 km/h. Für diesen Verstoß muss der betreffende Fahrer seinen Führerschein für zwei Monate abgeben. Zudem werden eine Geldbuße von mindestens 600,- Euro fällig und zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen.
Info
Hintergrund: Die Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist eine Kernaufgabe der Verkehrspolizei, um Unfälle zu verhüten und Unfallfolgen abzumildern. Überhöhte Geschwindigkeit gilt nach wie vor als eine der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr.