München. Weitere Verdachtsmomente gegen Polizeibeamte. Insgesamt ermittelt die “Soko Nightlife” aktuell gegen 30 Beschuldigte.
Wie bereits am 18. Februar und 23. September 2020 ( Rauschgiftermittlungen gegen Polizeibeamte) berichtet, ermitteln die Staatsanwaltschaft München I und das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) seit Mitte Juli 2018 gegen Polizeibeamte wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und anderer Straftaten.
Zur Aufklärung der Straftaten wurde im LKA die “Soko Nightlife” eingerichtet, in der mehr als zwanzig Ermittlerinnen und Ermittler unter Hochdruck versuchen, die Vorwürfe aufzuklären. Unterstützt werden sie bei Bedarf durch Experten, wie z.B. zur forensischen Auswertung sichergestellter Mobiltelefone und anderer mobiler Endgeräte.
Aufgrund der Auswertung sichergestellter Gegenstände und den durchgeführten Vernehmungen ergaben sich weitere Verdachtsmomente gegen Polizeibeamte mehrerer Dienststellen.
Insgesamt ermittelt die “Soko Nightlife” zum jetzigen Zeitpunkt gegen 30 Beschuldigte. Der Ermittlungsschwerpunkt liegt weiterhin auf den Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz. Daneben wird gegen einzelne Beschuldigte auch wegen des Verdachts u.a. der Strafvereitelung im Amt, der Verfolgung Unschuldiger, der Körperverletzung im Amt und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt.
Der Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisation bezieht sich auf Inhalte, die drei Beamte jeweils in Einzelchats untereinander ausgetauscht haben.
Die individuellen Tatbeteiligungen der beschuldigten Beamten sind weiterhin noch offen und Gegenstand der Ermittlungen.
26 Tatverdächtige sind Angehörige des Polizeipräsidiums München, zwei sind Angehörige der Bayerischen Bereitschaftspolizei, je ein Tatverdächtiger ist Angehöriger des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord und des Polizeipräsidiums Schwaben Nord.
Bislang werteten die Ermittler mehr als 3,5 Mio. Chatnachrichten, mehr als 3 Mio. Bilder und mehr als 75.000 Videodateien aus. Die Größe der sichergestellten Datenspeicher umfasst mehr als 6,5 TB. Die Ermittlungen und Auswertungen sind noch nicht abgeschlossen.
Für disziplinarrechtliche Maßnahmen sind ausschließlich die jeweiligen Polizeipräsidien zuständig.
Bericht des Landeskriminalamtes
Bild: Symbolbild