Bericht und Bild: Hauptzollamt Regensburg

Regensburg (ots).  Dank der Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg konnte einer im Landkreis Regensburg ansässigen Unternehmerin nachgewiesen werden, dass diese über einen Zeitraum von circa zwei Jahren mehrere Arbeitnehmer beschäftigte, ohne diese bei den Sozialversicherungsträgern anzumelden.

Der Geschäftsfrau zahlte einigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen den Lohn zum Teil komplett schwarz aus, andere erhielten nur einen Teil des Lohnes schwarz ausbezahlt. Ihren Verpflichtungen, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten, kam die Firmeninhaberin jedoch nicht nach.

Der so für die Sozialversicherungsträger entstandene Schaden beläuft sich auf circa 48.000.– Euro

Das Amtsgericht Regensburg verurteilte die Unternehmerin zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem muss die Geschäftsfrau für die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge auf-kommen und Verfahrenskosten tragen.