Am Freitagabend büxte eine 13-jährige Bulgarin aus ihrer Jugendschutzstelle in Regensburg aus. Zudem: Eine 39-jährige Frau rastet am Regensburger Hauptbahnhof aus und bewirft eine Verkäuferin mit einer leeren Bierdose
Jugendschutzstelle meldet Vermisstenfall
Am Freitag, dem 15. Mai 2026, meldete gegen 15:40 Uhr eine Regensburger Jugendschutzstelle dem Polizeipräsidium Oberpfalz, dass ein 13-jähriges Mädchen die Einrichtung unerlaubt verlassen hatte. Das Polizeipräsidium informierte umgehend das Bundespolizeirevier Regensburg, das sofort eine Fahndung einleitete. Jugendliche, die aus Schutzeinrichtungen flüchten, befinden sich häufig in einer vulnerablen Lage und sind auf schnelle Hilfe angewiesen.
Mädchen am Bahnhofsvorplatz gestellt
Rund eineinhalb Stunden nach der Vermisstenanzeige konnten Bundespolizisten die 13-jährige Bulgarin am Bahnhofsvorplatz in Regensburg ausfindig machen und in Schutzgewahrsam nehmen. Das Mädchen war unverletzt. Die Beamten übergaben die Jugendliche anschließend wieder an die zuständige Jugendschutzstelle.
Streit um Pfandrückgabe eskaliert
Am Sonntag, dem 17. Mai 2026, gegen 13:20 Uhr, kam es in einem Systemgastronomiebetrieb am Hauptbahnhof Regensburg zu einem Vorfall, der mit einer handfesten Körperverletzung endete. Eine 39-jährige Deutsche wollte ihr Pfand bei einer 29-jährigen Angestellten einlösen.
Als die Mitarbeiterin erklärte, dass dies im Moment nicht möglich sei, geriet die Kundin derart in Rage, dass sie unvermittelt eine leere Plastikflasche und eine leere Bierdose in Richtung der Verkäuferin warf. Die Dose traf die Angestellte an der Stirn und verursachte eine sichtbare Schwellung.
Tatverdächtige im Park gestellt
Nach dem Wurf verließ die 39-Jährige den Betrieb durch einen Seitenausgang des Bahnhofs. Eine Streife der Bundespolizei konnte die Frau kurz darauf in einem angrenzenden Park feststellen und mit auf das Revier nehmen. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde die Tatverdächtige wieder auf freien Fuß gesetzt. Das Bundespolizeirevier Regensburg ermittelt nun wegen gefährlicher Körperverletzung.