Bericht der Polizei Regenbsurg / Bild: Symbolbild
Regensburg. Im Zeitraum 11.12. – 15.12.21 ereigneten sich in einem Regensburger Verbrauchermarkt zwei Taschendiebstähle.
In einem Verbrauchermarkt in der Prüfeninger Schloßstraße ereigneten sich zwei Taschendiebstähle bei welchen den Geschädigten die beiden Geldbörsen durch einen bislang unbekannten Täter entwendet wurden.
Durch den Taschendiebstahl erlitt im ersten Fall eine 69-jährige Frau einen finanziellen Schaden im unteren dreistelligen Euro-Bereich. Im zweiten Fall wurde ein 78-jähriger Mann geschädigt. Ihm wurde Bargeld im mittleren zweistelligen Euro-Bereich entwendet.
Aus diesen beiden Anlässen heraus möchte die Regensburger Polizei nochmals Verhaltenshinweise an die Bürgerinnen und Bürger geben um sich vor Taschendieben schützen zu können:
Nehmen Sie nur so viel Bargeld und Zahlungskarten mit wie nötig. Tragen Sie Bargeld und Zahlungskarten in verschiedenen, verschlossenen Innentaschen Ihrer Kleidung möglichst nah am Körper. Tragen Sie Ihre Tasche immer mit der Verschlussseite zum Körper. Achten Sie vor allem im Gedränge besonders auf Ihre Wertsachen und Ihre Tasche.
Was tun wenn es doch passiert ist: Ist Ihnen Ihre Zahlungskarte abhandengekommen, lassen Sie diese sofort sperren (Sperr-Notruf 116 116). Beachten Sie, dass Sie Ihre Karte(n) nur dann über den Notruf sperren lassen können, sofern sich Ihre Bank dem Notruf angeschlossen hat. Ansonsten wenden Sie sich direkt an Ihr Kreditinstitut. Damit Ihre Debitkarte (z.B. girocard, früher ec-Karte) auch für das elektronische Lastschriftverfahren (SEPA Lastschrift) gesperrt werden kann, für das nur eine Unterschrift und keine PIN benötigt wird, müssen Sie den Verlust der Polizei melden. Nur dort kann eine so genannte freiwillige KUNO-Sperrung bei den Handels-unternehmen veranlasst werden. Erst dann wird die Karte beim Bezahlen in Geschäften auch im Lastschrift-verfahren abgelehnt.