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Regenstauf: E-Scooter ohne Versicherung gestoppt

E-Scooter sind keine Spielzeuge: In Regenstauf wurde einem Kind die Weiterfahrt untersagt, nachdem die Polizei ein fehlendes Versicherungskennzeichen bemerkte.


Regenstauf Polizei

Am Montag, den 10. November 2025, gegen 13:20 Uhr, kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Regenstauf einen 12-jährigen Jungen in der Bahnhofstraße, Höhe Friedhof. Der Junge war mit einem E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs – allerdings ohne gültiges Versicherungskennzeichen.

Da für Elektrokleinstfahrzeuge eine Versicherungspflicht besteht, stellt das Fahren ohne Versicherungsschutz einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar.


Bei der Befragung gab der Vater des Kindes an, dass für den E-Scooter keine Versicherung abgeschlossen wurde. Trotzdem hatte er seinem Sohn erlaubt, das Fahrzeug zu nutzen. Die Polizei untersagte daraufhin die Weiterfahrt des Jungen umgehend.


Die Polizei erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass E-Scooter keine Spielzeuge sind. Sie gelten als Elektrokleinstfahrzeuge und dürfen nur mit gültigem Versicherungskennzeichen und Fahrerlaubnis (ab 14 Jahren) im Straßenverkehr bewegt werden.

Wer ohne Versicherung fährt, riskiert rechtliche Konsequenzen – auch für Erziehungsberechtigte kann ein Bußgeldverfahren folgen.