Nach Mäharbeiten im Landkreis Amberg-Sulzbach wurden zwei Rehkitze schwer verletzt oder getötet. Die Polizei Amberg hat Ermittlungen eingeleitet und weist auf die strengen gesetzlichen Pflichten für Landwirte hin.
Ermittlungen nach Vermähen von Kitzen
Im Landkreis Amberg-Sulzbach wurden nach Mäharbeiten zwei Rehkitze aufgefunden, die schwer verletzt beziehungsweise getötet worden waren. Die Polizeiinspektion Amberg hat daraufhin Ermittlungen wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet. Der Verdacht besteht, dass die Landwirte notwendige Schutzvorgaben ignoriert hatten.
Rechtliche Grundlagen und Verantwortung
Bei der turnusmäßigen Grünlandmahd kommt es leider immer wieder vor, dass Jungtiere von den Klingen der Mähmaschinen erfasst und getötet werden. Rehkitze besitzen in ihren ersten Lebenswochen keinen Fluchtreflex. Sie ducken sich bei Gefahr instinktiv regungslos ins hohe Gras und sind dadurch für Traktoren unsichtbar. Das Vermähen von Kitzen ohne vorherige Schutzmaßnahmen wird von deutschen Gerichten als Straftat gewertet.
Der Gesetzgeber macht Landwirten klare rechtliche Vorgaben zum Schutz von Wildtieren bei der Wiesenmahd. Wer diese missachtet und Tiere verletzt oder tötet, handelt nicht mehr nur fahrlässig, sondern im rechtlichen Sinne sogar vorsätzlich. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Tierschutzgesetz, im Bundesnaturschutzgesetz, dem Grundgesetz und dem Bundesjagdgesetz. Die rechtliche Verantwortung liegt beim Bewirtschafter der Fläche. Dies gilt nach dem Verursacherprinzip auch dann, wenn ein Lohnunternehmer mit dem Mähen beauftragt wird. Der Landwirt muss alle möglichen und zumutbaren Vorsorgemaßnahmen treffen.
Mindestanforderungen vor der Mahd
Zu den strikten Mindestanforderungen gehört die rechtzeitige Anmeldung der Mahd. Diese muss mindestens 24 bis 48 Stunden vorher beim zuständigen Jagdpächter oder lokalen Kitzretter-Vereinen erfolgen. Eine aktive Absuche des Mähgebietes ist ebenfalls Pflicht. Das bloße Aufstellen von akustischen Wildrettern reicht laut aktueller Rechtsprechung oft nicht aus. Eine systematische Absuche, bevorzugt per Drohne mit Wärmebildkamera, ist erforderlich. Zudem muss die Mähtechnik angepasst werden. Es ist vorgeschrieben, von innen nach außen zu mähen, damit Wildtiere eine Fluchtmöglichkeit zum Rand haben.
Strafrechtliche Konsequenzen
Das Vermähen von Kitzen ohne vorherige Schutzmaßnahmen wird von deutschen Gerichten als Straftat gewertet. Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren nach Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes. Die Polizei bittet darum, die gesetzlichen Vorgaben auch im Hinblick auf das Tierwohl zu beachten. Eine professionelle Rehkitzrettung erfordert die Einhaltung klarer Vorgaben vor jeder Grünlandmahd.