Bericht und Bild: Hauptzollamt Rosenheim
Rosenheim (ots). Aufgrund eines Benachrichtigungsschreibens der Post wurde ein Mann, der online in einem Schweizer Auktionshaus mehrere Gegenstände ersteigert hatte, beim Zollamt Reischenhart vorstellig. Zur Feststellung der Höhe des Warenwertes und der davon abhängenden Einfuhrabgaben und ob die Waren unter ein Einfuhrverbot fallen, baten die Zollbeamten ihn, sein Paket zu öffnen.
Zum Vorschein kamen zwei antiquarische Puppen, ein schmiedeeiserner Löffel und eine Halskette, die aus abwechselnd aufgereihten roten und weißen „Gesteinsbrocken“ bestand. Die als unkritische Sammel- und Kunstobjekte eingestuften Puppen und der Löffel konnte der Paketempfänger gleich mitnehmen.
Da bei der Halskette jedoch der Verdacht bestand, dass sie aus geschützten Korallen und Elfenbein bestehen könnte, wurde sie von den Zollbeamten zunächst noch einbehalten. Für sie wurde eine artschutzrechtliche Überprüfung durch spezialisierte Zollbeamte des Flughafens München und des Bundesamtes für Naturschutz veranlasst.
Diese konnten zwar die roten Steine als artenschutzrechtlich unbedenklich einstufen aber zu den weißen Steinen keine abschließende Aussage treffen. Erst Sachverständige der Sektion Mammalogie der zoologischen Staatssammlung München konnten zweifelsfrei feststellen, dass es sich bei den weißen Steinen um Elfenbein handelte.
Da der Empfänger die für den legalen Handel mit Elfenbein vorgeschriebenen Papiere nicht vorlegen konnten, beschlagnahmten die Zöllner nach Rücksprache mit dem zuständigen Bundesamt für Naturschutz die Kette.
Gegen den Käufer der Elfenbein-Kette wurde ein Strafverfahren nach dem Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet, dessen weitere Bearbeitung von der Strafsachenstelle des Hauptzollamts Augsburg übernommen wurde.