Ein Wasserrohrbruch an der Hauptleitung in der Frühlingsstraße in Sulzbach-Rosenberg hat am Samstagnachmittag für ein Loch in der Fahrbahn, eine überflutete Garage und eine vorübergehende Unterbrechung der Trinkwasserversorgung gesorgt.
Pflastersteine heben sich – Fahrbahn bricht ein
Gegen 14:15 Uhr am Samstag meldeten Anwohner in der Frühlingsstraße in Sulzbach-Rosenberg einen Wasserrohrbruch an der Hauptleitung. Das austretende Wasser unterspülte zunächst den Fahrbahnbelag, sodass sich mehrere Pflastersteine anhoben, bevor im weiteren Verlauf Teile der Fahrbahn vollständig einbrachen. Dabei entstand ein rund 1,5 Meter tiefes und etwa zwei mal einen Meter großes Loch in der Straße.
Das eindringende Wasser lief zudem in eine angrenzende Garage, zwei Fahrzeuge mussten umgeparkt werden. Wasserrohrbrüche an öffentlichen Hauptleitungen können durch das Unterspülen des Untergrunds zu plötzlichen Fahrbahnabsenkungen führen – im schlimmsten Fall sogar zu gefährlichen Versackungen mit erheblichem Schadensausmaß.
Stadtwerke sperren Leitung – Nothydrant eingerichtet
Die Stadtwerke Sulzbach-Rosenberg reagierten rasch und stellten die betroffene Trinkwasserleitung unverzüglich ab. Um die Versorgung der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sicherzustellen, wurde an der Ecke zur Spitalgasse ein Hydrant zur Entnahme von Trinkwasser eingerichtet. Als häufigste Ursachen für Rohrbrüche an Hauptleitungen gelten Materialermüdung durch jahrelangen Druckbetrieb sowie Korrosion, die die Wandstärke der Rohre über Jahre hinweg schwächt, bis sie dem Wasserdruck nicht mehr standhalten.
Schadenshöhe noch unklar – Reparaturen stehen bevor
Über die genaue Schadenshöhe können die Verantwortlichen zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Angaben machen. Neben den Reparaturkosten an der Hauptleitung selbst dürften auch die Wiederherstellung der Fahrbahn sowie etwaige Schäden an der betroffenen Garage zu einem insgesamt erheblichen Schaden führen. Betroffene Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, etwaige Wasserschäden im Gebäudeinneren zeitnah bei ihrer Gebäude- oder Hausratversicherung zu melden.