Ein 39-jähriger Deutscher sorgte am 6. und 7. Juni 2026 am Bahnhof Schwandorf für mehrere Polizeieinsätze. Der amtsbekannte Mann stahl Süßigkeiten, versuchte Fahrradschlösser aufzuschneiden – und wurde schließlich mit einer verbotenen Substanz erwischt.


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Foto: Symbolbild

Diebstahl im Kiosk – und Flucht

Am Morgen des 6. Juni 2026 beobachtete eine Verkäuferin in einem Kiosk am Bahnhof Schwandorf einen 39-jährigen Deutschen dabei, wie er mehrere Süßigkeiten in seine Jacken- und Hosentaschen steckte. Als die Verkäuferin ihn ansprach, legte der Mann zwar einen Teil der Waren zurück – eine Schokolade hatte er jedoch bereits verzehrt. Die leere Verpackung warf er der Verkäuferin vor die Füße. Anschließend flüchtete er aus dem Kiosk.

Fahrraddiebstahl auf dem Bahnhofsvorplatz

Eine Streife der Polizeiinspektion Schwandorf traf den Mann kurz darauf auf dem Bahnhofsvorplatz an. Dort versuchte er gerade, das Schloss eines fremden Fahrrads aufzuschneiden. Die Beamten nahmen ihn in Gewahrsam. In der Haftzelle kam es zu einem weiteren Zwischenfall: Der Mann verstopfte die dortige Toilette. Die Polizei sucht derzeit nach dem Eigentümer des beschädigten Fahrrads – ein grau-schwarz-gelbes Modell der Marke Buls – sowie nach dem dazugehörigen Schloss.

Nächste Nacht, nächster Diebstahlsversuch

Nach seiner Entlassung aus dem Gewahrsam ließ der Mann nicht von seinem Verhalten ab. Zivile Polizeibeamte beobachteten ihn in den frühen Morgenstunden des 7. Juni 2026 gegen 03:00 Uhr erneut am Bahnhof – diesmal mit einem Bolzenschneider in der Hand. Er durchtrennte damit das Schloss eines KTM Pedelec. Die Beamten sprachen ihn an und nahmen ihn fest.

Verbotene Substanz und weiterer Diebstahl

Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten eine sogenannte Kräutermischung – eine nach dem Betäubungsmittelgesetz verbotene Substanz. Darüber hinaus stellten die Beamten eine Steckachse eines Fahrrads sicher, die der Mann am Nachmittag des 6. Juni 2026 ebenfalls von einem Pedelec am Bahnhof entwendet hatte. Gegen den 39-Jährigen wurden mehrere Anzeigen wegen Diebstahls sowie ein Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.