Lkr. NEW. Von 31. August bis Ende November lässt der Landkreis Neustadt an der Waldnaab alle Gemeinden zur Sperrmüllsammlung anfahren. Die Müllwerker verladen dabei wieder alle sperrigen Möbel und größeren elektrischen Haushaltsgeräte.
Die zu entsorgenden Gegenstände dürfen erst am Vorabend des jeweiligen Sammeltages abgestellt werden. Die Termine sind im Abfallkalender 2020 abgedruckt oder können über die Abfall- App oder über www.neustadt.de (Beratung & Service / Abfallwirtschaft) abgerufen werden. Die Abfuhr erfolgt mit drei Fahrzeugen, einem für die Holzmöbel, einem zweiten für den unverwertbaren Sperrmüll (beispielsweise Polstermöbel und Matratzen) und schließlich einem Sammelfahrzeug für Elektrogeräte und Metallgegenstände. Es hilft den Müllwerkern, wenn der Sperrmüll nach diesen drei Kategorien geordnet bereitgestellt wird. Eine Anmeldung der Gegenstände, auch für Elektrogeräte, ist nicht notwendig.
Die Sperrmüllabfuhr im Landkreis ist damit vergleichsweise unbürokratisch und kostengünstig. Als Sperrmüll zählt der sperrige Hausrat, der gewöhnlich bei einem Umzug mitgenommen würde. Darunter fallen beispielsweise Schränke, Polstermöbel, Betten, Matratzen, Teppiche, Küchen- und Gartenmöbel, Kühlschränke, Herde, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Trockner, Fernseher, Monitore, Drucker und Fahrräder. Das Landratsamt bittet ausdrücklich, keine Reifen, Fenster, Türen, Holzverkleidungen, Laminat, Kleidung und kleine Gegenstände bereitzustellen. Diese Gegenstände locken zusätzlich Sperrmüllsammler an, die Abfälle durchwühlen und bei Auffinden vermeintlich besserer Ware dann Ausgesondertes andernorts wieder abladen. Außerdem kann das Bereitstellen von Gegenständen, die kein Sperrmüll sind mit einem Bußgeld bis 2.500 Euro geahndet werden.
Auch bittet Abfallberater Peter Hägler den Sperrmüll erst am Vorabend der Sammlung am Straßenrand abzustellen. Nicht selten liegen schon freitags Sperrmüllgegenstände für eine Sammlung am Montag bereit. Die Folge ist ein Wochenende mit Sammlerverkehr, der die Straßen auf- und abfährt. Das verfrühte Abstellen von Gegenständen auf Gehsteigen und Straßen stellt zudem eine unerlaubte Sondernutzung dar. Es muss für Schäden oder Unfälle gehaftet werden, die durch zu früh abgestellte Abfälle entstehen.
Für das Jahr 2021 ist vorgesehen, das in jeder Gemeinde wieder zweimal Sperrmüll abgefahren wird. Fragen zur Sperrmüllsammlung beantworten Bernhard Götz unter Telefon (09602) 793550 und Peter Hägler, Telefon (09602) 793530.
Sperrmüllsammlungen im 2. Halbjahr 2020 im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab
07.09. Altenstadt/WN
14.10. Bechtsrieth mit Trebsau
21.09. Eschenbach und Netzaberg
10.11. Eslarn
15.09. Etzenricht
20.10. Floß
02.09. Flossenbürg
05.11. Georgenberg
05.10. Grafenwöhr
14.10. Irchenrieth
10.09. Kirchendemenreuth
26.10. Kirchenthumbach
16.09. Kohlberg
13.10. Leuchtenberg
23.11. Luhe-Wildenau
17.09. Mantel
19.10. Moosbach mit Gemeindeteilen
31.08. Neustadt/WN
01.10. Neustadt am Kulm
09.09. Parkstein
25.11. Pirk
12.11. Pleystein
28.09. Pressath
18.11. Püchersreuth
15.10. Schirmitz
29.10. Schlammersdorf
30.09. Schwarzenbach
23.09. Speinshart
19.11. Störnstein
12.10. Tännesberg
02.09. Theisseil
08.10. Trabitz
02.11. Vohenstrauß Stadtgebiet Altenstadt bei Vohenstrauß
04.11. Vohenstrauß Land
28.10. Vorbach
09.11. Waidhaus
22.10. Waldthurn
14.09. Weiherhammer
16.11. Windischeschenbach
Bericht und Bild des Landratsamtes Neustadt/Wn.