Lkr. NEW.  Von 31. August bis Ende November lässt der Landkreis Neustadt an der Waldnaab alle Gemeinden zur Sperrmüllsammlung anfahren. Die Müllwerker verladen dabei wieder alle sperrigen Möbel und größeren elektrischen Haushaltsgeräte.

Die zu entsorgenden Gegenstände dürfen erst am Vorabend des jeweiligen Sammeltages abgestellt werden. Die Termine sind im Abfallkalender 2020 abgedruckt oder können über die Abfall- App oder über www.neustadt.de (Beratung & Service / Abfallwirtschaft) abgerufen werden. Die Abfuhr erfolgt mit drei Fahrzeugen, einem für die Holzmöbel, einem zweiten für den unverwertbaren Sperrmüll (beispielsweise Polstermöbel und Matratzen) und schließlich einem Sammelfahrzeug für Elektrogeräte und Metallgegenstände. Es hilft den Müllwerkern, wenn der Sperrmüll nach diesen drei Kategorien geordnet bereitgestellt wird. Eine Anmeldung der Gegenstände, auch für Elektrogeräte, ist nicht notwendig.


Die Sperrmüllabfuhr im Landkreis ist damit vergleichsweise unbürokratisch und kostengünstig. Als Sperrmüll zählt der sperrige Hausrat, der gewöhnlich bei einem Umzug mitgenommen würde. Darunter fallen beispielsweise Schränke, Polstermöbel, Betten, Matratzen, Teppiche, Küchen- und Gartenmöbel, Kühlschränke, Herde, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Trockner, Fernseher, Monitore, Drucker und Fahrräder. Das Landratsamt bittet ausdrücklich, keine Reifen, Fenster, Türen, Holzverkleidungen, Laminat, Kleidung und kleine Gegenstände bereitzustellen. Diese Gegenstände locken zusätzlich Sperrmüllsammler an, die Abfälle durchwühlen und bei Auffinden vermeintlich besserer Ware dann Ausgesondertes andernorts wieder abladen. Außerdem kann das Bereitstellen von Gegenständen, die kein Sperrmüll sind mit einem Bußgeld bis 2.500 Euro geahndet werden.

Auch bittet Abfallberater Peter Hägler den Sperrmüll erst am Vorabend der Sammlung am Straßenrand abzustellen. Nicht selten liegen schon freitags Sperrmüllgegenstände für eine Sammlung am Montag bereit. Die Folge ist ein Wochenende mit Sammlerverkehr, der die Straßen auf- und abfährt. Das verfrühte Abstellen von Gegenständen auf Gehsteigen und Straßen stellt zudem eine unerlaubte Sondernutzung dar. Es muss für Schäden oder Unfälle gehaftet werden, die durch zu früh abgestellte Abfälle entstehen.

Für das Jahr 2021 ist vorgesehen, das in jeder Gemeinde wieder zweimal Sperrmüll abgefahren wird. Fragen zur Sperrmüllsammlung beantworten Bernhard Götz unter Telefon (09602) 793550 und Peter Hägler, Telefon (09602) 793530.

Sperrmüllsammlungen im 2. Halbjahr 2020 im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab

07.09. Altenstadt/WN

14.10. Bechtsrieth mit Trebsau

21.09. Eschenbach und Netzaberg

10.11. Eslarn

15.09. Etzenricht

20.10. Floß

02.09. Flossenbürg

05.11. Georgenberg

05.10. Grafenwöhr

14.10. Irchenrieth

10.09. Kirchendemenreuth

26.10. Kirchenthumbach

16.09. Kohlberg

13.10. Leuchtenberg

23.11. Luhe-Wildenau

17.09. Mantel

19.10. Moosbach mit Gemeindeteilen

31.08. Neustadt/WN

01.10. Neustadt am Kulm

09.09. Parkstein

25.11. Pirk

12.11. Pleystein

28.09. Pressath

18.11. Püchersreuth

15.10. Schirmitz

29.10. Schlammersdorf

30.09. Schwarzenbach

23.09. Speinshart

19.11. Störnstein

12.10. Tännesberg

02.09. Theisseil

08.10. Trabitz

02.11.  Vohenstrauß Stadtgebiet Altenstadt bei Vohenstrauß

04.11. Vohenstrauß Land

28.10. Vorbach

09.11. Waidhaus

22.10. Waldthurn

14.09. Weiherhammer

16.11. Windischeschenbach

 

Bericht und Bild des Landratsamtes Neustadt/Wn.