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Innenminister Joachim Herrmann zum Tag des Grundgesetzes am 23. Mai

Foto: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Städte und Gemeinden müssen „Spaziergänge“ nicht dulden

Innenminister Herrmann hat die Kreisverwaltungsbehörden darauf hingewiesen, dass es Städte und Gemeinden nicht dulden müssen

14. Januar 2022
in Politik

Bericht und Bild: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Bayern.  Innenminister Joachim Herrmann hat die Kreisverwaltungsbehörden in Bayern darauf hingewiesen, dass es Städte und Gemeinden nicht dulden müssen, wenn sich sogenannte Querdenker mit „Spaziergängen“ anstelle angemeldeter Versammlungen den Regelungen des Versammlungsrechts zu entziehen versuchen. „Selbstverständlich gehört es zur Meinungs- und Versammlungsfreiheit, dass Gegner von Corona-Maßnahmen und Kritiker einer Impfpflicht demonstrieren können. Dafür gibt es aber klare Regeln, an die sich alle Teilnehmer halten müssen“, sagte der bayerische Innenminister.

Sein Ministerium hat in einem Schreiben alle Kreisverwaltungsbehörden darüber informiert, dass Kommunen mit einer vorab bekanntgegebenen Allgemeinverfügung für konkrete Versammlungen, als die solche „Spaziergänge“ gelten, Beschränkungen erlassen können. Wenn die Teilnehmer an den Spaziergängen dann gegen die Anordnungen verstoßen, müssen sie mit empfindlichen Geldbußen rechnen.



Herrmann: „Wir haben alle bayerischen Kreisverwaltungsbehörden sensibilisiert, solche Versammlungsbeschränkungen – wie sie zum Beispiel im Landkreis Donau-Ries verfügt wurden – zu prüfen, sobald es Hinweise auf entsprechende Aufrufe der Querdenkerszene gibt. In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass in jedem Fall eine oder mehrere konkret anstehende Versammlungen, für die die Verfügung erlassen werden soll, genau definiert und nach objektiven Kriterien wie etwa der geplante Versammlungsort, der Zeitpunkt oder das Thema beschrieben werden müssen. Innenminister Joachim Herrmann: „Die Gemeinden können dann mit der Allgemeinverfügung Beschränkungen festlegen, wie etwa eine Maskenpflicht oder den Einsatz von Ordnern.“

Als Beispiel nannte Herrmann die offensichtlich geplanten „Spaziergänge“ in München in der kommenden Woche: „Wenn der Stadt eine solche Aktion bekannt ist, hat sie die Möglichkeit, schon im Vorfeld mit einer Allgemeinverfügung bestimmte Auflagen zu bestimmen. Wenn sich die Teilnehmer nicht daran halten, müssen sie mit einem Bußgeld rechnen.“

Der bayerische Innenminister kündigte darüber hinaus auch mehr Polizeipräsenz bei solchen Demonstrationen an: „Ich habe alle Polizeipräsidien angewiesen, bei entsprechenden Einsätzen die Anzahl der Kräfte massiv zu erhöhen.“

Tags: BayernHerrmannInnenministerMeldungenNachrichtenNewsSpaziergänge
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