Schierling. Bereits am 19. 11.2016 ereignete sich in der südlichsten Gemeinde der Oberpfalz eine zunächst nicht bekannt gewordene Gewalttat, bei der ein heute 51-Jähriger schwer verletzt wurde.

Der Tatverdächtige hatte sich zunächst ins Ausland abgesetzt. Durch eine intensive – gelungene Zusammenarbeit rumänischer und deutscher Polizei- und Justizbehörden konnte ein heute 46-Jähriger im Ausland festgenommen und dem ordentlichen Verfahren zugeführt werden.


In den frühen Morgenstunden eines Samstags im November 2016 wurde ein rumänischer Staatsangehöriger im Ortsteil Eggmühl auf einem Firmengelände bei einer Auseinandersetzung schwer am Kopf verletzt. Der zunächst nicht ansprechbare Mann wurde durch den Rettungsdienst versorgt und in ein Regensburger Krankenhaus verbracht – Lebensgefahr war zu diesem Zeitpunkt nicht auszuschließen.

Erst am 21.11.2016 wurde der Polizei im Rahmen anderer Ermittlungen der Vorfall bekannt, so dass erst dann die ersten Maßnahmen eingeleitet werden konnten. Der Verletzte selbst konnte erst zwei Tage später befragt werden. Demnach soll ein Moldauer am Tag der Tat, zwischen 01:00 und 01:30 Uhr, mit einem Gegenstand auf den Kopf seines Opfers geschlagen und ihn zudem mehrfach gegen den Körper getreten haben.

Der nun namentlich bekannte Tatverdächtige konnte vor Ort jedoch nach der verstrichenen Zeit nicht mehr angetroffen werden. Auch die Spuren am Tatort waren nach einigen Tagen schwer zu sichern. Dennoch gaben die Polizeibeamten nicht auf. Die weiteren Ermittlungen ließen vermuten, dass sich der Gewalttäter ins Ausland abgesetzt hat und dort verborgen hielt.

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat daher noch im November 2016 einen Haftbefehl beim zuständigen Ermittlungsrichter erwirkt. Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit mit den rumänischen Behörden gelang es auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls den Beschuldigten an seinem Aufenthaltsort in Rumänien festzunehmen.

Schließlich konnte der Festgenommene am 30.12.2019 durch Regensburger Kriminalpolizisten in Rumänien übernommen und nach seiner Anhörung vor einem Ermittlungsrichter in eine deutsche Justizvollzugsanstalt verbracht werden.

Dem gelungenen Zusammenspiel von Polizei und Justiz über Ländergrenzen hinweg, ist es zu verdanken, dass sich der dringend Tatverdächtige nun den Vorwürfen wegen einer erheblichen Straftat gegen die körperliche Unversehrtheit stellen muss.

 

Bericht des PP Oberpfalz