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Verbotene Waffen auf der A6

Bei einer Routinekontrolle an der A6 bei Waidhaus hat die Bundespolizei am Mittwoch (29. Oktober 2025) mehrere verbotene Waffen sichergestellt. Innerhalb weniger Stunden leiteten die Beamten gleich vier Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz ein.

Ein 37-jähriger Slowake führte in seinem Fahrzeug ein Springmesser mit einer seitlich austretenden, über 8,5 Zentimeter langen Klinge mit sich. Auch bei einem 24-jährigen Landsmann stießen die Beamten auf verbotene Gegenstände – in seiner Tasche lag ein metallener Wurfstern.

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Bild: Symbolbild Bundespolizei

Ein 41-jähriger Ukrainer versuchte zunächst, seine gefährliche Mitführung zu verschleiern. Doch die Kontrolle brachte ein griffbereit liegendes Einhandmesser im Handschuhfach ans Licht. Schließlich stellte sich auch bei einem 35-jährigen Tschechen heraus, dass er ein Reizstoffsprühgerät ohne gültige Prüfkennzeichnung trug – ebenfalls ein Verstoß gegen das deutsche Waffengesetz.

Alle Waffen wurden beschlagnahmt, die Verfahren eingeleitet. Die Beamten betonten, dass derartige Gegenstände in Deutschland weder eingeführt noch geführt werden dürfen.

Die Bundespolizei Waidhaus warnt eindringlich vor dem Besitz und der Einfuhr verbotener Waffen. Wer mit Springmessern, Wurfsternen oder Einhandmessern angetroffen wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Reisende sollten sich daher rechtzeitig über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen informieren, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.