Eine 53-Jährige Frau aus Schwandorf erhielt einen Telefonanruf, bei dem sie über die Vorteile eines Kreditkartenvertrages beraten wurde. Um das Gespräch nach einiger Zeit wieder beenden zu können, stimmte sie in die Übersendung von Werbeunterlagen zu.

Direkt nach dem Telefonat erhielt Sie eine E-Mail, die von einer Auftragsbestätigung sprach. Den darin enthaltenen Link zur Aktivierung einer Kreditkarte betätigte die 53-Jährige aus Neugierde, wobei sie dann die Meldung erhielt, dass der Link ungültig sei. Einige Tage später erreichte sie eine Nachnahmesendung, für die sie beim Postboten knapp 100.- Euro hätte entrichten sollen. Die Annahme der Sendung verweigerte sie jedoch und entschloss sich Anzeige zu erstatten, da sie sich sicher war beim Telefonat nicht wissentlich oder willentlich einen Vertrag eingegagen zu sein.


Die Polizeiinspektion Schwandorf rät, bei telefonischen Werbeangeboten grundsätzlich keine unbewusst zustimmenden Äußerungen zu tätigen, die als Vertragsabschluss gewertet werden könnten. Bei Desinteresse sollte das Telefonat schnellstmöglich und bestimmt beendet werden. Zudem wird empfohlen, in keinem Fall Links in E-Mails anzuklicken, welche durch unbekannte oder fragwürdige Absender verschickt wurden.

 

Bericht der PI Schwandorf