Bundespolizisten der Inspektion Waidhaus stellen in der Nacht auf Donnerstag eine nicht zugelassene Druckluftpistole bei einem Busreisenden sicher. Die täuschend echte Waffe war geladen und griffbereit.
Kontrolle auf der A6 deckt verbotene Waffe auf
In der Nacht auf Donnerstag, den 10. Juni 2026, kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus an der A6 einen 41-jährigen polnischen Staatsangehörigen, der als Insasse eines Fernreisebusses unterwegs war. Bei der Durchsuchung seines Reisegepäcks fanden die Bundespolizisten in seinem Rucksack eine zugriffsbereite und geladene Druckluftpistole ohne das in Deutschland vorgeschriebene Prüfzeichen „F im Fünfeck“. Im Magazin befanden sich 16 Stahlkugeln. Ein Nachweis zum Führen der Waffe konnte der Mann nicht vorlegen.
Weiteres Munitionsdepot im Reisekoffer
Zusätzlich zur geladenen Waffe entdeckten die Beamten in seinem Reisekoffer ein Glasbehältnis mit rund 200 weiteren Stahlkugeln im Kaliber 4,5 Millimeter – Munition, die für Luft- und Federdruckwaffen bestimmt ist. Der 41-Jährige räumte Besitz und Einfuhr der Waffe ein. Die Bundespolizei stellte die Druckluftpistole samt gesamter Munition sicher.
Waffengesetz regelt Zulassung streng
Luftdruck- und Softairwaffen ohne die erforderliche deutsche Kennzeichnung fallen unter die Bestimmungen des Waffengesetzes. Das Prüfzeichen „F im Fünfeck“ belegt, dass eine Waffe die in Deutschland geltenden Energiegrenzen einhält. Fehlt dieses Zeichen, gilt das Gerät rechtlich als nicht zugelassen – unabhängig davon, wie es im Herkunftsland klassifiziert wird. Solche Waffen können insbesondere an empfindlichen Körperstellen wie Augen und Gesicht schwere Verletzungen verursachen.
Bundespolizei warnt vor Einfuhr aus Tschechien
Die Bundespolizei leitet in solchen Fällen konsequent ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Der 41-Jährige durfte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen. Die Behörde warnt ausdrücklich davor, Luft- und Softairwaffen aus Tschechien nach Deutschland einzuführen, da viele dieser Produkte dort nach anderen Standards gefertigt oder zugelassen werden und die deutschen Anforderungen nicht erfüllen.