Die Bundespolizeidirektion München erlässt für das Pfingstwochenende eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Regensburg: Das Mitführen von Messern, Waffen und gefährlichen Gegenständen ist vom 29. bis 31. Mai 2026 verboten.
Allgemeinverfügung gilt von Freitagnachmittag bis Sonntagfrüh
Vom Freitag, 29. Mai 2026, 15:00 Uhr, bis zum Sonntag, 31. Mai 2026, 03:00 Uhr gilt am Hauptbahnhof Regensburg ein temporäres Mitführverbot für gefährliche Gegenstände. Untersagt ist das Tragen von Messern aller Art, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, Schusswaffen sowie Schreckschusswaffen.
Die Allgemeinverfügung wurde von der Bundespolizeidirektion München erlassen und ist auf der Homepage der Bundespolizei im Volltext einsehbar. Im Geltungsbereich des Bahnhofs werden zudem Hinweisplakate ausgehängt.
Dritter Schwerpunkteinsatz im Jahr 2026
Der Einsatz ist bereits der dritte seiner Art in diesem Jahr am Regensburger Hauptbahnhof. Ziel ist es, Straftaten zu verhindern, das Sicherheitsgefühl von Reisenden und Bahnbeschäftigten nachhaltig zu stärken sowie strafrechtlich relevante Sachverhalte unverzüglich zu verfolgen.
Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen werden dabei durch Einsatzkräfte der Bundespolizeiabteilung Deggendorf unterstützt. Die Bundespolizisten überwachen die Einhaltung der Verbote konsequent vor Ort.
Verstöße können Sicherstellung und Zwangsgeld nach sich ziehen
Wer gegen die Allgemeinverfügung verstößt, muss mit der sofortigen Sicherstellung der mitgeführten Gegenstände rechnen. Unabhängig davon können Zwangsgelder festgesetzt sowie ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot ausgesprochen werden. Zusätzlich drohen straf- oder ordnungswidrigkeitsrechtliche Konsequenzen nach dem Waffengesetz.
Bundespolizei warnt: Waffen bieten nur trügerische Sicherheit
Die Bundespolizei nutzt die Gelegenheit, um auf die Risiken des Waffentragens ausdrücklich hinzuweisen. Wer eine Waffe zur vermeintlichen Selbstverteidigung mit sich führt, erhöht damit die eigene Risikobereitschaft und kann zur Eskalation von Konfliktsituationen beitragen. Eine mitgeführte Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den Träger selbst eingesetzt werden.
Außerdem erschwert das Tragen von Waffen Einsatzkräften und Helfern die Unterscheidung zwischen Täter und Opfer. Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche sowie finanzielle Folgen nach sich ziehen. Die Bundespolizei empfiehlt stattdessen den Einsatz deeskalierender Kommunikation als wirksamste Form der persönlichen Sicherheit.