Bericht: Polizei Amberg / Bild: Symbolbild
Amberg. Einen Mofafahrer nahmen die Ordnungshüter am Montagnachmittag genauer unter die Lupe, weil seine Geschwindigkeit deutlich über den erlaubten 25 km/h lag. Eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Laser-Handmessgerät ergab eine Höchstgeschwindigkeit von 36 km/h. Dazu hätte der junge Mann einen Führerschein benötigt, den er aber nicht vorweisen konnte.
Bei der weiteren Begutachtung des Mofas stellte sich zudem heraus, dass er ein Versicherungskennzeichen von einem anderen Fahrzeug an sein Mofa montiert hatte. Diese Handlung verwirklicht die Tatbestände der Urkundenfälschung, den Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und ein Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Hirschau. Ein Auto wollte eine 39-Jährige Dame kaufen und fand dieses auf einem bekannten Online-Kleinanzeigen-Portal. Dort einigte sie sich mit dem Verkäufer auf einen Kaufpreis von 1.900 Euro und zahlte 400 Euro per Überweisung an. Als sie dann ihr Fahrzeug zum vereinbarten Termin abholen wollte, fand sie nur eine leere Lagerhalle in Schwerte/Nordrhein-Westfalen vor. Sie war ca. 900 km umsonst gefahren, nur um festzustellen, dass sie betrogen wurde.
Amberg. Das bevorstehende Bußgeld von 200 Euro hätte eine 40-jährige Fahrzeugführerin in eine Freisprecheinrichtung investieren können. Am Montagvormittag wurde sie zuerst gegen 07:30 Uhr beim Telefonieren während der Autofahrt beanstandet und gegen 10:45 Uhr von einer andren Polizeistreife wieder telefonierend hinter dem Steuer zur Verkehrskontrolle gebeten. Das Bußgeld ist das eine, das andere sind aber auch 2 Punkte im Verkehrszentralregister, die ihr dazu eingetragen werden.