Regensburg (RL). Alle Übungsleiter- und Trainerlizenzen, die nach dem 1. März 2020 ablaufen, werden auch ohne eine Fortbildung oder Verlängerung noch für die Beantragung der Vereinspauschale zum 1. März 2021 als gültig angesehen.
Wie das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration mit Schreiben vom 9. Juli 2020 mitgeteilt hat, sind und waren aufgrund der Corona-Pandemie Fortbildungen zur Verlängerung von Übungsleiter- und Trainerlizenzen nicht oder nur mit Einschränkungen möglich. Deshalb werden zur Entlastung der Lizenzinhaber und der betreffenden Vereine alle Übungsleiter- und Trainerlizenzen, die für die Beantragung der Vereinspauschale 2020 gültig gewesen sind, auch für die Vereinspauschale 2021 ausnahmsweise förderberechtigt sein.
Kontakt: Fragen zur Vereinspauschale beantwortet gerne Veronika Scherer unter Telefon: 0941 4009-173, E-Mail: veronika.scherer@lra-regensburg.de. Allgemeine Informationen zur Vereinspauschale des Freistaats Bayern finden Sie unter www.landkreis-regensburg.de (Landratsamt, Abteilungen und Sachgebiete, Abteilung S1-Kommunalrecht, Sachgebiet S12, Vereinspauschale des Freistaats Bayern).
Bericht des Landratsamtes Regensburg