Tirschenreuth. Im Mai starten die Haushaltsbefragungen zum alle 10 Jahre stattfindenden Zensus. Hierbei wird nur ein Teil der Haushalte stichprobenartig befragt. Das Ergebnis wird auf die gesamte Bevölkerung hochgerechnet. Personen, die zur Befragung aufgerufen sind, müssen laut § 23 Zensusgesetz 2022 Auskunft geben. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen (z.B. Planung von Wohnungen, Verkehrsnetzen oder Bildungseinrichtungen, Einteilung der Wahlkreise, die Stimmenverteilung im Bundesrat sowie Länder-Finanzausgleiche).
Eine reine Auszählung der Melderegister zur Ermittlung der Bevölkerungszahl ist nicht ausreichend, da nicht alle Angaben aus den Melderegistern präzise und aktuell sind, sowie einige relevante Daten gar nicht in Registern vorliegen.
Die Erhebungsstelle Landkreis Tirschenreuth hat ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte geschult, die die Haushaltsbefragungen im Landkreis Tirschenreuth durchführen. Diese Interviewer wurden sorgfältig ausgewählt und schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie verfügen über einen
Erhebungsbeauftragten-Ausweis, der gemeinsam mit einem gültigen Lichtbildausweis bei den
Befragungen vorzuzeigen ist.
Ab Anfang Mai beginnen die Erhebungsbeauftragten mit einer Vorbegehung der durch ein mathematisches Verfahren zufällig ausgewählten Adressen und kündigen die eigentlichen Interviews mit den betroffenen Bürgern schriftlich an. Bei den anschließenden persönlichen Befragungen werden Fragen zum Haushalt und der darin lebenden Personen (z. B. Name, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit) gestellt. Ein Teil der Befragten beantwortet weitere Fragen, z. B. zur Schul- und Ausbildung und Erwerbstätigkeit. Es werden keine Fragen zur Höhe des Einkommens/ Vermögens gestellt.
Die erteilten Auskünfte dienen ausschließlich statistischen Zwecken und werden nicht an andere Stellen, z.B. Behörden weitergegeben. Datenschutz hat oberste Priorität. Die Dauer der Befragung beträgt ca. 5 – 10 Minuten pro Person. Es ist für die Befragung nicht notwendig, dass Interviewerinnen und Interviewer die Wohnungen der Befragten betreten.
Nähere Informationen finden Sie unter www.kreis-tir.de/landkreis-tirschenreuth/zensus-2022
oder direkt bei der Erhebungsstelle Landkreis Tirschenreuth (Tel. 09631/79822-31, zensus@tirschenreuth.de)
Unabhängig von der Haushaltsbefragung im Rahmen des Zensus 2022 können Bürger auch von der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) oder vom jährlichen Mikrozensus („kleine Bevölkerungszählung“) betroffen sein.
Diese Befragungen laufen nicht über die örtliche Erhebungsstelle des Landkreises Tirschenreuth, Auskunft erteilt hier das Bayrische Landesamt für Statistik in Fürth (0911/98208-0).
(Bericht des Landratsamtes Tirschenreuth / Bild: Symbolbild)