Zoll

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Hauptzollamt Augsburg – Audi Q7

Ein Audi Q7 mit amerikanischer Zulassung wurde kürzlich von Beschäftigten der Kontrolleinheit Verkehrswege Kempten auf der BAB 7 bei Leipheim kontrolliert und nachverzollt.

Bei der nächtlichen Überprüfung teilte der Fahrer mit, dass er sowohl in den USA als auch in Italien und Deutschland lebe. Bei der Durchsicht der Dokumente stellten die Beamten fest, dass das Fahrzeug in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung überführt wurde.


Die Frist zur Beendigung des Verfahrens und somit der Termin zur Ausfuhr waren bereits seit Längerem abgelaufen. Aus diesem Grund wurden Einfuhrabgaben in Höhe von über 4.500 Euro nacherhoben und gegen den Fahrer ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet.

Das Verfahren der vorübergehenden Verwendung sieht eine Einfuhrabgabenbefreiung für Nicht-Unionswaren vor, die zu einem bestimmten Zweck vorübergehend bzw. befristet im Zollgebiet der Europäischen Union verwendet werden.

Zudem dürfen sie während ihrer Verwendung nicht verändert werden. Von vornherein müssen die Waren zur Wiederausfuhr aus dem Gebiet bestimmt sein.