München (ots). Mehr als 85 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts München überprüften am 17. September 2020 in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Branche der Kurier-, Express- und Paketdienstleister.
Der Münchner Zoll hat insgesamt rund 260 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt sowie in über 160 Betrieben geprüft. Die bisherigen Erkenntnisse legen 130 Sachverhalte offen, die einer weiteren Überprüfung bedürfen. Darunter fallen unter anderem – Leistungsmissbrauch, – Mindestlohnverstöße, – Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung und – das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt.
“Bei der Schwerpunktprüfung kontrollierte die FKS insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, welcher seit dem 1. Januar 2020 bei 9,35 Euro je Stunde liegt. Zudem spielt die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern bei den Kontrollen eine große Rolle,” erklärt Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München.
Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.
Zusatzinformation: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument – insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung – darstellt.
Bericht und Bild: Hauptzollamt München