Bericht und Bild: Hauptzollamt Nürnberg
Nürnberg (ots). Dass beim Nürnberger Zoll in den Wochen vor dem Jahreswechsel stets mehrere Aufgriffe nicht geringer Mengen an Pyrotechnik zu verzeichnen sind, ist nichts Neues.
Doch nun zog die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Nürnberg auch im Januar insgesamt 100 kg Feuerwerkskörper, für die teilweise eine Erlaubnis bzw. Zulassung notwendig gewesen wäre, aus mehreren Paketsendungen aus dem Verkehr. Die Sendungen aus Osteuropa waren für verschiedene Empfänger in Deutschland bestimmt.
„Feuerwerkskörper sind als Gefahrgut vom normalen Postversand ausgeschlossen und hätten so gar nicht versendet werden dürfen.“, so Simone Tatay aus der Pressestelle des Hauptzollamts Nürnberg. „Neben den zu erwartenden strafrechtlichen Konsequenzen könnte beim Abbrennen des Feuerwerks auch noch Gefahr für Leib und Leben bestehen“.
Zusatzinfo:
Die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar. In diesen Fällen wird stets ein Strafverfahren eingeleitet, die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt. Reisefreimengen werden hierbei nicht gewährt.