Kontrollen bei Furth im Wald zeigen: Billig tanken kann steuerliche Folgen haben. Zollbehörden und tschechische Einsatzkräfte handeln gemeinsam.
Gemeinsame Kontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze
Die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Regensburg hat bei Kontrollen im Raum Furth im Wald mehr als 320 Liter unversteuerten Kraftstoff sichergestellt. Die Maßnahmen erfolgten teilweise in enger Zusammenarbeit mit tschechischen Einsatzkräften und richteten sich gezielt gegen die illegale Einfuhr steuerbegünstigter Kraftstoffe nach Deutschland.
Auslöser der verstärkten Kontrollen waren die anhaltend deutlichen Preisunterschiede im Grenzgebiet. Obwohl die Energiesteuer auf Benzin und Diesel seit dem 1. Mai 2026 vorübergehend gesenkt wurde, war Kraftstoff im tschechischen Folmava bei Furth im Wald teilweise bis zu 40 Cent je Liter günstiger als auf der deutschen Seite.
Was ist steuerfrei erlaubt?
Grundsätzlich gilt: Steuerfrei ist ausschließlich der Kraftstoff, der sich im regulären Tankbehälter des Fahrzeugs befindet. Wer aus einem anderen EU-Mitgliedstaat einreist, darf zusätzlich bis zu 20 Liter Kraftstoff in einem Reservebehälter steuerfrei nach Deutschland mitbringen. Alles darüber hinaus unterliegt der deutschen Energiesteuer und muss beim Zoll angemeldet werden.
Für viele Reisende kann es verlockend sein, den günstigen Kraftstoff jenseits der Grenze in größeren Mengen mitzunehmen. Doch wer dabei die gesetzlichen Freigrenzen überschreitet, läuft Gefahr, steuerrechtlich belangt zu werden.
Mehrere Verstöße festgestellt – Steuerbescheide vor Ort
Bei den Kontrollen stellten die Einsatzkräfte mehrere Verstöße fest. In diesen Fällen wurde noch vor Ort ein Steuerbescheid über den zu versteuernden Diesel oder Benzin ausgestellt. Werden größere Mengen festgestellt und besteht der Verdacht auf eine erhebliche Steuerverkürzung, kann ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet werden. Nach Abschluss der zollrechtlichen Maßnahmen konnten die Beteiligten ihre Fahrt fortsetzen.
Leitender Regierungsdirektor René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg, betonte: „Auch innerhalb der Europäischen Union gelten für das Mitbringen von Kraftstoff klare steuerliche Regeln. Wer größere Mengen Kraftstoff unversteuert nach Deutschland einführt, muss mit der Einleitung eines Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung rechnen.“
Hintergrund: Tankrabatt und Preisgefälle im Grenzgebiet
Bundestag und Bundesrat hatten am 24. April 2026 das zweite Energiesteuersenkungsgesetz beschlossen. Seitdem gelten bis Ende Juni 2026 gesenkte Steuersätze von 14,04 Cent je Liter Benzin und Diesel. Inklusive des Umsatzsteueranteils ergibt sich daraus eine Entlastung von bis zu 17 Cent brutto pro Liter. Trotz dieser Maßnahme bleibt das Preisgefälle gegenüber Tschechien erheblich – was die Zollbehörden weiterhin zu erhöhter Wachsamkeit veranlasst.