Vor Weihnachten und rund um den Black Friday steigt das Paketaufkommen stark an. Der Zoll erinnert daran, dass bei Bestellungen aus dem Ausland wichtige Regeln gelten.

 

Zoll
Bild: Symbolbild

 

Zoll – Abgaben bei Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern

Zoll – In der Vorweihnachtszeit boomen Online-Schnäppchen – doch gerade bei Bestellungen aus Ländern außerhalb der EU fallen schnell zusätzliche Kosten an. Laut Hauptzollamt Regensburg gilt für Waren mit einem Wert bis 150 Euro eine Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent, in einigen Fällen wie Büchern oder Lebensmitteln nur 7 Prozent. Bei Alkohol oder Kaffee kommen zusätzlich Verbrauchsteuern hinzu.

Liegt der Warenwert über 150 Euro, wird neben der Einfuhrumsatzsteuer auch ein warenabhängiger Zoll fällig. Für Geschenksendungen von Privat an Privat gilt dagegen ein Freibetrag von 45 Euro, sofern es sich nicht um verbrauchsteuerpflichtige Waren handelt. Hier sind nur bestimmte Mengen abgabenfrei – etwa 50 Zigaretten, ein Liter Spirituosen oder 500 Gramm Kaffee.

Sendungen aus EU-Ländern: Keine Zölle, aber Steuern möglich

Pakete aus EU-Mitgliedstaaten sind grundsätzlich zollfrei. Dennoch können bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Alkohol, alkoholhaltigen Lebensmitteln oder Kaffee Steuern anfallen – selbst dann, wenn es sich um Geschenke handelt. Die Abgabe muss in Deutschland entrichtet werden.

Vorsicht vor Fälschungen und unsicheren Produkten

Gerade in Zeiten großer Rabattaktionen locken vermeintlich günstige Markenprodukte. Doch der Zoll warnt: Fälschungen werden beschlagnahmt – ohne Erstattung des Kaufpreises. Zudem drohen Ansprüche der Markeninhaber.

Auch Sicherheitsstandards sollten Käufer im Blick behalten. Fehlen etwa CE-Kennzeichen oder wichtige Warnhinweise bei Spielzeug, Elektronik, Kosmetik oder Medizinprodukten, kann die Ware zurückgewiesen oder sogar vernichtet werden. Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden entscheiden über die Einfuhr solcher Produkte.

Striktes Verbot für Tabakwaren ohne Steuerzeichen

Paketsendungen mit Tabakwaren oder E-Zigarettenprodukten ohne gültiges deutsches Steuerzeichen sind verboten. Solche Waren werden vom Zoll grundsätzlich beschlagnahmt. Betroffen sind unter anderem Zigaretten, Rauchtabak, Zigarren, Liquids und Einweg-E-Zigaretten.

Zoll rät: Vor dem Kauf informieren

„Schnäppchen aus dem Ausland können teuer werden, wenn Einfuhrvorschriften und mögliche Abgaben nicht berücksichtigt werden. Ich empfehle, sich vorher auf der Webseite des Zolls gründlich zu informieren“, betont René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg.

Auf zoll.de finden Verbraucherinnen und Verbraucher umfassende Informationen zu Einfuhrbestimmungen. Dort hilft auch der Chatbot „TinA“ bei schnellen Fragen. Mit dem Abgabenrechner kann im Voraus berechnet werden, welche Kosten für eine Bestellung voraussichtlich anfallen.