Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus haben zwischen Montag und Dienstag bei Grenzkontrollen an der A6 zwei per Haftbefehl gesuchte Männer gestellt. Während einer die Freiheitsstrafe durch eine Zahlung noch vor Ort abwenden konnte, erwartet den zweiten die Verbüßung einer langjährig ausstehenden Restfreiheitsstrafe.
Erster Fall: Gesuchter Dieb zahlt Geldstrafe vor Ort
Am Montagabend, den 18. Mai 2026, kontrollierten Bundespolizisten am Grenzübergang Waidhaus/Rozvadov einen 53-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen bei der Einreise aus Tschechien. Der Abgleich seiner Personalien mit dem polizeilichen Fahndungssystem ergab einen Treffer: Die Staatsanwaltschaft Hildesheim suchte den Mann per Vollstreckungshaftbefehl. Das Amtsgericht Hildesheim hatte ihn im August 2025 wegen Diebstahls verurteilt. Da die verhängte Geldstrafe bislang nicht beglichen worden war, hätte der 53-Jährige eine Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen antreten müssen.
Die Beamten eröffneten dem Mann den Haftbefehl und belehrten ihn über seine Rechte. Der Ukrainer entschied sich, die offene Geldstrafe in Höhe von 900 Euro noch vor Ort zu begleichen und ersparte sich damit die Freiheitsstrafe. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.
Zweiter Fall: Seit 12 Jahren gesuchter Sexualstraftäter gefasst
Am frühen Dienstagmorgen, den 19. Mai 2026, kontrollierten die Bundespolizisten einen 36-jährigen rumänischen Staatsangehörigen, der als Mitfahrer in einem Fernreisebus unterwegs war. Auch bei ihm ergab der Datenabgleich einen Fahndungstreffer. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte den Mann per Vollstreckungshaftbefehl ausgeschrieben.
Festnahme und Überführung
Das Landgericht Hamburg hatte den 36-Jährigen bereits im Oktober 2014 wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung verurteilt. Trotz der rechtskräftigen Verurteilung war der Mann über zwölf Jahre lang nicht zur Verbüßung seiner Strafe zur Verfügung gestanden. Noch 148 Tage Restfreiheitsstrafe stehen aus. Die Bundespolizisten nahmen den Rumänen fest. Seine Übergabe an die zuständige Justizbehörde war für denselben Tag geplant.