Zwei Haftbefehle bei Grenzkontrollen vollstreckt
Bei Grenzkontrollen in der Nacht zum Donnerstag, 15. Oktober, vollstreckten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus zwei Haftbefehle. Beide gesuchten Männer konnten ihre offenen Justizschulden von insgesamt mehr als 3.700 Euro begleichen und dadurch drohende Ersatzfreiheitsstrafen abwenden. Anschließend durften sie ihre Reisen fortsetzen.
37-Jähriger bezahlt mehr als 2.700 Euro
Zunächst kontrollierten die Bundespolizisten einen 37-jährigen moldauischen Staatsangehörigen, der als Insasse eines bulgarischen Autos nach Deutschland einreiste. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Zweibrücken fest.
Das Amtsgericht Pirmasens hatte den Mann wenige Monate zuvor wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt. Weil er die Geldstrafe nicht bezahlt hatte, wurde er zur Strafvollstreckung gesucht. Um eine mehrwöchige Ersatzfreiheitsstrafe zu verhindern, musste er 2.500 Euro Geldstrafe sowie 286 Euro Verfahrenskosten begleichen.
Führerschein beschlagnahmt
Zusätzlich behielten die Beamten den moldauischen Führerschein des Mannes ein. Grundlage war eine Beschlagnahmeanordnung der Staatsanwaltschaft Zweibrücken. Dem 37-Jährigen war die Fahrerlaubnis bereits rechtskräftig entzogen worden, er hatte seinen Führerschein bislang jedoch nicht freiwillig abgegeben.
Nachdem er die geforderten Beträge bar bezahlt hatte, durfte er seine Reise fortsetzen.
Auch 21-jähriger Rumäne kann Haft abwenden
Bei einem weiteren Reisenden, einem 21-jährigen rumänischen Staatsangehörigen, entdeckten die Beamten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Das Amtsgericht Bad Iburg hatte ihn im Oktober wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt. Da die ausstehenden 900 Euro noch nicht bezahlt waren, drohten ihm mehrere Tage Ersatzfreiheitsstrafe.
Der Mann beglich die Geldstrafe sowie 81 Euro Verfahrenskosten. Damit konnte er den drohenden Gefängnisaufenthalt abwenden und seine Reise fortsetzen.
