Erneut bei Grenzkontrolle aufgefallen
Bei Grenzkontrollen an der A6 hat die Bundespolizei Waidhaus am Mittwochabend, 28. Oktober 2026, einen 23-jährigen Ukrainer zurückgewiesen. Der Mann wollte aus Tschechien nach Deutschland einreisen.
Bei der Überprüfung seines ukrainischen Reisepasses stellten die Beamten fest, dass er sich innerhalb des maßgeblichen Zeitraums bereits 131 Tage im Schengenraum aufgehalten hatte. Für ukrainische Staatsangehörige gilt grundsätzlich eine Aufenthaltsdauer von maximal 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen. Der Mann hatte diese Frist somit um 41 Tage überschritten.
Bereits im März zurückgewiesen
Bei weiteren Überprüfungen stellte sich heraus, dass der 23-Jährige bereits Ende März bei einem Einreiseversuch von der Bundespolizeiinspektion Passau kontrolliert worden war. Damals hatte er sich bereits 151 Tage im Schengenraum aufgehalten und die erlaubte Aufenthaltsdauer um 61 Tage überschritten. Auch damals wurde ihm die Einreise verweigert.
Einreise erneut verweigert
Die Bundespolizisten verweigerten dem Mann die erneute Einreise nach Deutschland und wiesen ihn nach Tschechien zurück. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise eingeleitet.
