Betrüger fordern Geld über fremde WhatsApp-Konten
Das Polizeipräsidium Oberpfalz warnt vor der Betrugsmasche „Ghost Pairing“. Dabei verschaffen sich Täter Zugriff auf WhatsApp-Konten und schreiben anschließend Kontakte der betroffenen Personen an, um Geld zu fordern. Auch in der Oberpfalz sind inzwischen erste Fälle bekannt.
Am 15. Oktober 2026 erstattete ein 26-Jähriger aus dem Landkreis Neustadt an der Waldnaab Anzeige bei der Polizei. Über den WhatsApp-Account eines Bekannten erhielt er eine Bitte um kurzfristige finanzielle Unterstützung. Im Glauben, tatsächlich mit seinem Bekannten zu schreiben, überwies er einen hohen dreistelligen Eurobetrag.
Als eine weitere Geldforderung eintraf, wurde der Mann misstrauisch und rief seinen Bekannten an. Dieser wusste nichts von den Nachrichten. Die Ermittlungen dauern an.
So funktioniert „Ghost Pairing“
Bei der Masche bringen Täter ihre Opfer beispielsweise über gefälschte Nachrichten, Links oder QR-Codes dazu, ein fremdes Gerät mit ihrem WhatsApp-Konto zu verknüpfen. Bestätigen die Betroffenen die Verknüpfung, können die Täter auf das Konto zugreifen und im Namen der Opfer Nachrichten versenden.
Weil die Nachrichten scheinbar von Freunden oder Bekannten stammen, wirken die Geldforderungen glaubwürdig und werden häufig nicht sofort als Betrug erkannt.
Polizei gibt wichtige Sicherheitstipps
Das Polizeipräsidium Oberpfalz empfiehlt folgende Schutzmaßnahmen:
Keine Codes weitergeben: WhatsApp-Bestätigungscodes niemals an andere Personen übermitteln.
Geräteverknüpfungen prüfen: Unter „Verknüpfte Geräte“ regelmäßig kontrollieren, welche Geräte Zugriff auf das Konto haben. Unbekannte Verknüpfungen sollten entfernt werden.
Geldforderungen überprüfen: Auch bei bekannten Kontakten misstrauisch sein und ungewöhnliche Forderungen über einen anderen Kommunikationsweg, etwa durch einen direkten Anruf, überprüfen.
Zwei-Schritt-Verifizierung aktivieren: Damit lässt sich das WhatsApp-Konto zusätzlich absichern.
Bei Verdacht schnell handeln: Wer eine Kontoübernahme oder einen Betrugsversuch vermutet, sollte umgehend reagieren und sich an die Polizei wenden.
Weitere Informationen und Verhaltenstipps bietet die Verbraucherzentrale Niedersachsen online unter „Ghost Pairing erkennen und stoppen“.
