Mehrere Anzeigen wegen verbotenen Feuerwerks

Bei Kontrollen im Gemeindegebiet Waldsassen stellten Beamte der Polizeiinspektion Waldsassen und der Grenzpolizeigruppe am vergangenen Wochenende mehrfach verbotene pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F4 fest. Wie die Polizei mitteilt, wurden mehrere Verfahren nach dem Sprengstoffgesetz eingeleitet.

Am Freitag, 30. Oktober 2026, gegen 17.30 Uhr, kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Waldsassen einen Pkw aus dem Landkreis Schwandorf, in dem sich vier Personen befanden. Ein 15-jähriger irakischer Staatsangehöriger sowie zwei deutsche Jugendliche im Alter von 15 und 16 Jahren sollen jeweils verbotenes Feuerwerk der Kategorie F4 im Fahrzeug versteckt und über die Grenze gebracht haben. Gegen die drei Jugendlichen wurden Anzeigen nach dem Sprengstoffgesetz aufgenommen.

Am Samstag, 31. Oktober 2026, kontrollierte die Grenzpolizeigruppe einen mit zwei Personen besetzten Pkw aus dem Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm. Die beiden 21-jährigen Fahrzeuginsassen gaben zunächst an, keine verbotenen Gegenstände nach Deutschland eingeführt zu haben. Bei der anschließenden Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Beamten jedoch verbotene Pyrotechnik der Kategorie F4.

Der türkisch-deutsche Doppelstaatsangehörige räumte den Besitz der Gegenstände ein. Gegen ihn wurde eine Anzeige nach dem Sprengstoffgesetz aufgenommen.

Die Polizei weist darauf hin, dass die Einfuhr von Feuerwerkskörpern der Kategorie F4 ohne die erforderliche Erlaubnis verboten ist. Von diesem Großfeuerwerk gehe zudem eine erhebliche Gefahr aus.

Schlagringe und Elektroschocker sichergestellt

Auch bei einer Einreisekontrolle aus Tschechien stellten Schleierfahnder der Grenzpolizeigruppe Waldsassen verbotene Gegenstände sicher.

Am Freitagabend, 30. Oktober 2026, gegen 17.50 Uhr, kontrollierten die Beamten im Gemeindegebiet Waldsassen einen Pkw aus dem Landkreis Gunzenhausen. Das Fahrzeug war mit einem 20-jährigen deutschen und einem 21-jährigen kroatischen Staatsangehörigen besetzt.

Bei der Durchsuchung fanden die Fahnder zwei Schlagringe sowie zwei Elektroschocker ohne Prüfzeichen. Die Gegenstände wurden sichergestellt. Gegen beide Fahrzeuginsassen werden Anzeigen nach dem Waffengesetz erstellt.

Die Polizei weist darauf hin, dass der Besitz von Schlagringen und Elektroschockern ohne Prüfzeichen in Deutschland verboten ist. Die weiteren Ermittlungen dauern an.