Ein 43-jähriger Rumäne ist bei Grenzkontrollen in Waidhaus erneut festgenommen worden. Bundespolizisten stellten am Dienstagabend, 13. Oktober, bei der Ausreise nach Tschechien mehrere Fahndungstreffer fest. Obwohl ein früherer Untersuchungshaftbefehl inzwischen aufgehoben worden war, lag gegen den Mann weiterhin ein gültiger Vollstreckungshaftbefehl vor.

Da er eine offene Geldstrafe von 6.000 Euro nicht bezahlen konnte, soll er eine mehrmonatige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Die Bundespolizei plante, ihn am Mittwoch, 14. Oktober, in die Justizvollzugsanstalt Weiden einzuliefern.

Drei Fahndungstreffer bei Grenzkontrolle

Bei der Überprüfung der Personalien des 43-Jährigen stießen die Beamten auf drei Fahndungsausschreibungen der Staatsanwaltschaften Braunschweig, Leipzig und Osnabrück. Neben einem Untersuchungshaftbefehl bestand ein Vollstreckungshaftbefehl. Außerdem war eine Aufenthaltsermittlung wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs veranlasst worden.

Frühere Vorwürfe in Braunschweig

Dem Untersuchungshaftbefehl lagen mehrere mutmaßliche Straftaten aus dem Februar 2023 zugrunde. Der Mann soll ohne Fahrerlaubnis mit einem nicht zugelassenen und nicht versicherten Mercedes unterwegs gewesen sein. An dem Fahrzeug sollen zudem falsche Kennzeichen angebracht gewesen sein.

Darüber hinaus steht er im Verdacht, in einem Baumarkt mehrere Werkzeuge gestohlen zu haben. Dabei soll er ein griffbereites Cuttermesser mitgeführt und einen Zeugen mit dem Tod bedroht haben. Laut Bundespolizei war der Mann bei dem Vorfall erheblich alkoholisiert.

Untersuchungshaftbefehl bereits aufgehoben

Der 43-Jährige erklärte bei der Kontrolle, dass er wegen des Untersuchungshaftbefehls bereits inhaftiert gewesen sei, und legte einen Entlassungsschein vor. Nach weiteren Überprüfungen bestätigte sich, dass Bundespolizisten ihn bereits am 16. August festgenommen und am folgenden Tag in die Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel gebracht hatten.

Die Justiz hatte den Untersuchungshaftbefehl inzwischen aufgehoben. Der Mann war am 8. Oktober entlassen worden. Da die entsprechende Fahndungsausschreibung noch nicht gelöscht war, veranlasste die Bundespolizei deren Entfernung.

Offene Geldstrafe führt zu erneuter Festnahme

Trotz der Aufhebung des Untersuchungshaftbefehls blieb der Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig bestehen. Das Amtsgericht Leipzig hatte den Mann bereits im März 2023 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt. Da er die noch ausstehenden 6.000 Euro nicht bezahlt hatte, drohte ihm eine mehrmonatige Ersatzfreiheitsstrafe.

Die Bereitschaftsstaatsanwaltschaft Leipzig bestätigte den Bundespolizisten, dass der Haftbefehl weiterhin gültig war. Die zuvor verbüßte Untersuchungshaft hatte die offene Geldstrafe nicht erledigt.

Weil der 43-Jährige den Betrag auch bei der erneuten Kontrolle nicht begleichen konnte, wurde er festgenommen. Seine Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt Weiden war für Mittwoch, 14. Oktober, vorgesehen.