Bundespolizei Waidhaus stellt Waffen sicher und vollstreckt Haftbefehle

Bei Grenzkontrollen im Raum Waidhaus und Waldsassen hat die Bundespolizei am Wochenende zahlreiche verbotene Gegenstände sichergestellt. Neben Waffen und illegalen Feuerwerkskörpern stellten die Beamten auch zwei gesuchte Straftäter fest. Einer musste eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten, der andere konnte nach Zahlung seiner Justizschulden weiterreisen.

Verbotene Waffen bei Einreise aus Tschechien entdeckt

Zwischen dem 30. Oktober und dem 1. November kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus Reisende an der A6 sowie im Bereich Waldsassen. Dabei wurden unter anderem verbotene Messer, Schlagringe, Reizstoffsprühgeräte und illegale Feuerwerkskörper sichergestellt. Die Bundespolizei leitete mehrere Ermittlungsverfahren ein.

Am Allerheiligentag kontrollierten die Beamten einen 69-jährigen Deutschen, der als Insasse eines Pkw über den Grenzübergang Waldsassen nach Deutschland einreiste. Der Mann gab zunächst an, in Tschechien lediglich zwei kleine Messer gekauft zu haben.

Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Bundespolizisten im Kofferraum jedoch weitere Gegenstände: zwei Schlagringe, eine Stahlrute, ein verbotenes Reizstoffsprühgerät, einen Teleskopschlagstock und drei unterschiedliche Messer.

Der 69-Jährige muss sich nun wegen Verstößen gegen das Waffengesetz verantworten. Auch in weiteren Fällen wurden verbotene Pyrotechnik und Gegenstände festgestellt, die gegen das Waffengesetz verstoßen. Die Gegenstände wurden beschlagnahmt.

Gesuchter Slowake bezahlt 1.350 Euro und wird erneut angezeigt

Am Montag, 2. November, vollstreckten die Bundespolizisten bei Grenzkontrollen an der A6 zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Weiden.

Bei der Kontrolle eines 35-jährigen Slowaken stellten die Beamten einen offenen Vollstreckungshaftbefehl fest. Das Amtsgericht Weiden hatte ihn im August 2025 wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz zu einer Geldstrafe verurteilt. Anlass war eine frühere Kontrolle, bei der der Mann eine Schreckschusswaffe ohne die erforderliche Berechtigung mitgeführt hatte.

Da er die Geldstrafe nicht bezahlt hatte, drohte ihm eine mehrtägige Ersatzfreiheitsstrafe. Der 35-Jährige beglich die ausstehenden Justizschulden in Höhe von 1.350 Euro und konnte so die Haft abwenden.

Bei der anschließenden Durchsuchung seines Reisegepäcks fanden die Beamten jedoch eine geringe Menge Kokain in einem Plastikgefäß. Deshalb leiteten sie ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Anschließend durfte der Mann weiterreisen.

29-Jähriger muss 55 Tage ins Gefängnis

Für einen 29-jährigen Rumänen endete die Grenzkontrolle in der Nacht zum Dienstag dagegen mit der Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt.

Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Weiden fest. Das Amtsgericht Weiden hatte den Mann im März 2026 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt. Da er den ausstehenden Betrag nicht bezahlt hatte, muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 55 Tagen antreten.

Die Bundespolizisten lieferten den 29-Jährigen am Dienstag in die Justizvollzugsanstalt Weiden ein.