(Bericht der Bundespolizei) – In der Nacht von Freitag auf Samstag (27. Januar) kam es zu einem Einsatz der Bundespolizei im Bereich der Hackerbrücke, nachdem sich dort eine männliche, stark alkoholisierte Person im Gleisbereich aufhielt. Sein Glück: Aufgrund des Streiks fand zu der Zeit kein Zugverkehr statt.

Gegen 2:30 Uhr verständigte ein Taxifahrer den Notruf, nachdem er von Passanten darauf aufmerksam gemacht wurde, dass sich eine Person in den Gleisen aufhält. Die Bundespolizei konnte nach veranlasster Gleissperrung einen 41-jährigen Münchner im Bereich einer Weiche in den Fernbahngleisen antreffen und aus dem Gefahrenbereich geleiten.


Der Mann war unverletzt und mit einer Atemalkoholkonzentration von über 2 Promille stark alkoholisiert. Er gab an, zuvor eine nahe gelegene Diskothek besucht zu haben und sich nicht erinnern zu können, wie er in den Gleisbereich gelangte. Allein den äußeren Umständen ist es zu verdanken, dass der Münchner nicht zu Schaden gekommen ist. Aufgrund des anhaltenden Bahnstreiks fuhren zu dieser Zeit keine Züge und es wurden keine Umstellungen an der betreffenden Weiche vorgenommen.

Ein Einklemmen von Gliedmaßen des Mannes zwischen Schienenstrang und Weichenzunge wäre bei einer Weichenstellung wahrscheinlich gewesen. Nach Abschluss aller Maßnahmen konnte die Streckensperrung gegen 5:50 Uhr wieder aufgehoben werden. Der einsichtige und reuige Mann wurde durch eine Streife des Polizeipräsidium München nach Hause gebracht. Wegen unerlaubten Aufenthalt im Gleisbereich wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Die Bundespolizei warnt: Bei unerlaubtem Aufenthalt im Bereich von Bahngleisen besteht stets Lebensgefahr!