Rosenheim / A93 (ots).  Immer wieder entdeckt die Bundespolizei bei Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze gefälschte Papiere. So haben die Beamten etwa am Montagmorgen (7. September) auf der A93 einen Slowenen festgenommen, der gar kein Slowene war.

Bei der Überprüfung seines slowenischen Ausweises stellten die Bundespolizisten fest, dass es sich um eine “glatte Fälschung” handelt. Tatsächlich hat der Insasse eines italienischen Reisebusses die syrische Staatsangehörigkeit. Das ergibt sich aus einer griechischen Asylkarte, die bei der Durchsuchung des Migranten aufgefunden werden konnte. Er gab an, die Fälschung von einem Schleuser in Griechenland bekommen zu haben. Alles in allem habe er an den unbekannten Schlepper 3.500 Euro zahlen müssen. Der Syrer wurde wegen seines illegalen Einreiseversuchs sowie Urkundenfälschung angezeigt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen sorgten die Rosenheimer Bundespolizisten dafür, dass er das Land wieder verlassen musste.

Bereits von Samstag auf Sonntag beschäftigte ein anderer Fahrgast eines in Italien zugelassenen Busses die Bundespolizei in der Kontrollstelle nahe Kiefersfelden. Dieser hatte einen belgischen Ausweis dabei. Auch seine Identitätskarte entpuppte sich als Fälschung. Mithilfe der Fingerabdrücke des jungen Mannes fanden die Beamten heraus, dass er bereits mit zehn unterschiedlichen Personalien in Deutschland registriert worden war. In Wirklichkeit dürfte es sich um einen marokkanischen Staatsangehörigen handeln. Er gestand ein, sich den gefälschten Ausweis in Paris beschafft zu haben. Außerdem habe er schon fast ein halbes Jahr lang in München unter falschem Namen gelebt. Die Bundespolizei zeigte den mutmaßlichen Marokkaner wegen versuchter unerlaubter Einreise, Urkundenfälschung und illegalen Aufenthalts an. Auf richterliche Anordnung hin wurde er in Untersuchungshaft genommen.

Mit einem gefälschten rumänischen Ausweis im Gepäck war zuvor ein moldauischer Busreisender unterwegs. Die Bundespolizisten fanden die Fälschung bei der Durchsuchung seines Koffers. Über ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland verfügte der Moldauer bei der Kontrolle auf der Inntalautobahn nicht. Eigenen Angaben zufolge wollte er mit der falschen rumänischen Identitätskarte in der Bundesrepublik illegal Arbeit aufnehmen. Er wurde wegen seines unerlaubten Einreiseversuchs und wegen Verschaffens falscher amtlicher Ausweise angezeigt. Die Staatsanwaltschaft ordnete an, dass er 1.000 Euro als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren zu hinterlegen hat. Um den Betrag erleichtert musste er die Rückreise antreten. Er wurde nach Österreich zurückgewiesen.

 

Bericht und Bild der Bundespolizeiinspektion Rosenheim